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StGB NRW-Mitteilung 341/2001 vom 05.06.2001
Runder Tisch zur Zukunft des Gesundheitswesens
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt beabsichtigt, die mittel- bis langfristigen Probleme im Gesundheitswesen an einem "Runden Tisch" mit Vertretern der am Gesundheitswesen Beteiligten zu erörtern, um gemeinsam Lösungen für eine Modernisierung des Gesundheitswesens im Konsens zu erarbeiten. Nach Informationen der kommunalen Spitzenverbände soll dieser einberufene "Runde Tisch" die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, der u. a. die kommunalen Spitzenverbände von Anfang angehörten, ersetzen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat deshalb die Bundesgesundheitsministerin dringend gebeten, die kommunalen Spitzenverbände an den Gesprächen zu beteiligen.
Die konstituierende Sitzung des "Runden Tisches" fand am 7. Mai 2001 statt. Grundlage der ersten Zusammenkunft waren fünf vom BMG erarbeitete Themenpapiere zu den Themenbereichen
- Modernisierung der Arznei- und Heilmittelversorgung,
- Zukunft der Versorgung in Krankenhäusern
- Strategien zum Ausbau sektorübergreifender Versorgungsformen
- Konzepte zur Stärkung der Prävention
- Weiterentwicklung der Qualität in der Gesundheitsversorgung unter Nutzung evidenzbasierter Medizin und Pflege (Leitlinien).
Im Rahmen der "Runden Tische" sollen die mittel- bis langfristigen Probleme im Gesundheitswesen im Dialog mit den, wie es in der Konzeption des BMG heißt, wichtigsten Beteiligten erörtert werden, um Lösungen für eine Modernisierung im Gesundheitswesen im Konsens zu erarbeiten.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrem Schreiben an Frau Bundesgesundheitsministerin Schmidt die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an den "Runden Tischen" mit der Begründung eingefordert, dass die kommunalen Gebietskörperschaften mit den Ländern zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung verpflichtet seien. Darüber hinaus stellen die öffentlichen Krankenhäuser mit knapp 300.000 Betten die größte Trägergruppe dar. Die Städte und Kreise tragen damit wesentlich zur umfassenden Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen als Bestandteil der Daseinsvorsorge bei. Eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ist aber auch deshalb zwingend, weil die kreisfreien Städte und Kreise als Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes gemeinsam mit den Ländern die sogenannte dritte Säule im Gesundheitswesen darstellen. Insbesondere in Fragen der Gesundheitsberichterstattung, der Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung sowie der Gesundheitsförderung, -vorsorge und Prävention erfüllen die Kommunen einen wesentlichen Beitrag in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Ohne die Beteiligung der Kommunen am "Runden Tisch" wird damit ein wesentlichen Aufgabenträger bei der Diskussion der künftigen Gesundheitsreform ausgeschlossen.
Az.: III/2 501