Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 714/2022 vom 21.12.2022

Runderlass Kommunale Vergabegrundsätze NRW

Mit Schnellbrief Nr. 546/2022 vom 15.11.2022 hatten wir Sie über die Verlängerung der Kommunalen Vergabegrundsätze NRW bis zum 31.12.2023 informiert. Der Erlass ist nun im Ministerialblatt NRW Nr. 43 vom 21.12.2022, S. 1019 veröffentlicht und tritt am 22.12.2022 in Kraft. Neben der Verlängerung wurden die bereits im Erlassentwurf enthaltenen klarstellenden Ergänzungen vorgenommen, ohne dadurch die Rechtslage zu verändern.

Des Weiteren hatten wir Ihnen mit Schnellbrief Nr. 604/2022 vom 08.12.2022 mitgeteilt, dass der Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 25.03.2022 zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs für den Bereich des Bundes bis zum 30.06.2022 verlängert wurde. Mit Schreiben vom 15.12.2022 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen, die Verlängerung des BMWSB Erlasses auch im kommunalen Bereich anzuwenden. Kommunalspezifika, Verwaltungsaufbau und Organisation der kommunalen öffentlichen Auftraggeber im Land Nordrhein-Westfalen sowie Besonderheiten des Beschaffungsbedarfes könnten die Verwendung von abweichenden individuellen Regelungen rechtfertigen.

Az.: 21.1.1.3-003/011

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