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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 703/2021 vom 20.12.2021
Runderlass Kommunale Vergabegrundsätze NRW
Mit Schnellbrief Nr. 642 vom 2.12.2021 hatten wir Sie über die Verlängerung der Kommunalen Vergabegrundsätze NRW und die geplante Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen sowie die bestehenden Wertgrenzen für Bauleistungen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und für freihändige Vergaben informiert. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat uns nun darüber informiert, dass die Änderungen zeitnah im Ministerialblatt NRW veröffentlicht werden und am darauffolgenden Tag in Kraft treten werden. Die Anhebung der Wertgrenzen erfolgt wie im Schnellbrief angekündigt. Die Änderungen sind anders als ursprünglich im Entwurf vorgesehen bis zum 31.12.2022 befristet.
Az.: 21.1.1.3-003/11 we