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StGB NRW-Mitteilung 727/2001 vom 05.12.2001
Rundfunkgebühren-Reform für Schulen
Nach Mitteilung der Süddeutschen Zeitung sollen in Deutschland die Schulen kurzfristig weitgehend von der Rundfunkgebühr befreit werden, aus der sich ARD und ZDF finanzieren. Darauf hätten sich die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt, als sie in Saarbrücken die seit längerem geplante Gebührenreform verabredeten. Die Reform, die von den Landesparlamenten noch beschlossen werden müsse, sehe ab dem Jahr 2005 eine starke Vereinfachung der Rundfunkabgabe vor. Ein Haushalt, eine Gebühr, laute künftig die Formel; bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sei die Abgabe dann nur noch einmal pro Betriebsstätte fällig. Mehrfachzahlungen würden abgeschafft.
Die Schulen müßten allerdings nicht bis 2005 warten, sondern kämen bereits früher in den Genuß eines Gebührenerlasses. In etlichen Ländern zahlen die Schulen derzeit noch für alle Fernsehgeräte, die in den Unterrichtsräumen stehen. Das würde jetzt geändert. Die Ministerpräsidenten hätten beschlossen, daß alle Schulen die Rundfunkgebühr von derzeit 31,58 DM pro Monat nur noch einmal entrichten müßten, damit der Einsatz von Videos und anderen Medien im Unterricht nicht an den Kosten scheitere. Bislang sei dies lediglich in einigen Ländern so geregelt.
ARD und ZDF hätten bis zuletzt versucht, einen Aufschub für die Gebührenreform zu erreichen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten befürchteten Ausfälle bis zu einer Milliarde DM pro Jahr. Von den Ministerpräsidenten wurde das allerdings bezweifelt. Die von den Ländern eingesetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten solle dies nun nachrechnen.
Quelle: www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel90938.php
Az.: IV/2-320-10/2