Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 99/2015 vom 27.11.2014

Sachstand Landesentwicklungsplan NRW

Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) beschlossen, zu dem die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit in der Zeit vom 30.08.2013 bis zum 28.02.2014 die Möglichkeit hatten Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden etwa 1.400 Stellungnahmen auf mehr als 10.000 Seiten abgegeben. Die Landesplanungsbehörde hat diese Stellungnahmen zwischenzeitlich gesichtet und thematisch nach Schwerpunkten und Argumenten geordnet. Nach ihrer EDV-technischen Verarbeitung sind diese nunmehr im Internetauftritt der Staatskanzlei unter der Adresse www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/erarbeitung-des-neuen-lep-nrw.html veröffentlicht.

Die Landesplanungsbehörde setzt sich  zurzeit mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken auseinander und stimmt ggf. vorzunehmende  Änderungen des LEP-Entwurfs mit den betroffenen Ressorts der Landesregierung ab. Danach wird sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen und entscheiden, ob wesentliche Änderungen des LEP-Entwurfs vorliegen. Sofern dies der Fall ist, wird zu den vorgenommenen Änderungen ein weiteres Beteiligungsverfahren durchgeführt. Mit dem Beschluss der Landesregierung über das weitere Verfahren ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

Az.: II gr-ko

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