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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 74/2022 vom 17.02.2022
Sachstand RettAPrV NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die Geschäftsstelle über den aktuellen Sachstand zur Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO; zukünftig: RettAPrV NRW) wie folgt informiert:
„Aufgrund des Einbezugs des Referates Rettungswesen in die Bewältigung der Pandemie, insbesondere in Bezug auf die aktuelle Omikron-Variante, hat sich die Veröffentlichung der neuen Verordnung weiter verzögert.
Die neue Verordnung liegt dem MAGS im finalen Entwurf vor. Es werden aktuell noch abschließende redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Sobald dies erfolgt ist, wird die Verordnung in die weitere (auch parlamentarische) Abstimmung gegeben. Hierbei ist auch eine Verbändeanhörung vorgesehen, in der die üblichen Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erst sobald dieser Prozess vollständig durchlaufen ist, wird die neue Verordnung in Kraft treten. Wir möchten Sie daher weiterhin um Ihre Geduld und Verständnis bitten. Nach aktuellem Zeitplan ist mit einem Inkrafttreten daher frühestens ab April/Mai diesen Jahres zu rechnen. Bis zur weiteren Bekanntgabe können die Lehrgangsplanungen an den Ausbildungseinrichtungen weiterhin gemäß der aktuell gültigen RettAPO erfolgen.
Da uns vereinzelt Sorgen bezüglich der anstehenden Veröffentlichung der Verordnung vorgetragen wurden, möchten wir Ihnen gerne noch die nachstehenden Hinweise geben:
- Die neue Verordnung wird nicht rückwirkend (bspw. zum 01.01.2022) in Kraft treten.
- Es wird eine großzügig angelegte Übergangsregelung geben, um den Schulen einen
ausreichenden planerischen Reaktions- und Umsetzungszeitraum zu ermöglichen.
- Bevor die Verordnung in Kraft tritt, wird noch eine entsprechende Verbändeanhörung
erfolgen.
- Die geplante Harmonisierung der Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze, welche sich aus dem Koalitionsvertrag 2021 -
2025 zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Bundesebene) ergibt, haben wir
zur Kenntnis genommen. Diese Planungen ändern jedoch zunächst nichts an der
bevorstehenden Novellierung der RettAPO in NRW.“
Az.: 15.2.15-001