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StGB NRW-Mitteilung 222/2019 vom 27.05.2019

Jahresgutachten 2019 zu Integration und Migration

Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zieht für die Bereiche Integration und Migration eine Bilanz der letzten Jahre. Im Fokus des politischen Handelns stand die Asyl- und Flüchtlingspolitik. Leitmotiv war hier der Balanceakt, einerseits Migration zu kontrollieren und wirksam zu steuern, andererseits die in Deutschland bleibeberechtigten Flüchtlinge rasch und erfolgreich zu integrieren. Bei der Integration von Flüchtlingen ist viel geschafft, aber auch noch viel zu tun. Außerdem sollte Deutschland den Blick nun stärker auf andere Formen des Zuzugs richten und das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz rasch verabschieden.

Mit dem Jahresgutachten 2019 legt der SVR einen bilanzierenden Rückblick auf die empirische und politische Entwicklung in den Bereichen Migration und Integration vor. Der Bericht lobt die verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung im Bereich der migrations- und integrationspolitischen Maßnahmen. So hat Deutschland Integrationsangebote für Asylsuchende geöffnet, die Bleibemöglichkeiten von Geduldeten verbessert, die Liste der sicheren Herkunftsländer 2014 und 2015 erweitert, Abschiebungshemmnisse beseitigt und der Unterteilung nach Bleibeperspektive stärkeres Gewicht verliehen, um nur einige Maßnahmen zu nennen.

Versucht man, die vielen politischen Entwicklungen auf einen Nenner zu bringen, so zeigt sich, dass das Charakteristische der Flüchtlingspolitik in diesen Jahren das Ringen um eine Balance von Zuzugssteuerung und Integrationsförderung war. Dies schlage sich in Verschärfungen einerseits und Liberalisierungen andererseits nieder.

Während auf der nationalen Ebene in Deutschland viele rechtliche Veränderungen in kurzer Folge angestoßen wurden, kommen Versuche, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) neu aufzustellen, kaum oder allenfalls schleppend voran. Der SVR bedauert, dass die Europäisierung der Asylpolitik derzeit nicht vorankommt, und plädiert für ein Europa der geteilten Verantwortung. Die Reform der Dublin-Verordnung steht still und die Regelungen des GEAS werden weiterhin uneinheitlich angewendet.

2017 kamen über 750.000 Zugewanderte aus einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Deutschland. Dabei wird festgestellt, dass die EU-Binnenwanderung ein Gewinn für den Arbeitsmarkt und eine Chance für Deutschland darstelle. Allerdings bringt diese natürlich auch für einige Kommunen durch Armutsmigration erhebliche sozialpolitische Herausforderungen mit sich.

Integration gut bewältigt

Gerade die Aufnahme von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 war für die staatlichen Behörden und Institutionen ein Stresstest in fast allen Bereichen. Von der Erstaufnahme, der Unterbringung, der Asylentscheidungen bis hin zum Bildungssystem und dem Arbeitsmarkt.

Es wird festgestellt, dass staatliche Institutionen mit erheblicher Unterstützung von Ehrenamtlichen und Wohlfahrtsverbänden die Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme grundsätzlich sehr gut bewältigt haben. Im Bildungsbereich lag die Herausforderung darin, die geflüchteten Kinder ohne Vorlaufzeit in den schulischen Alltag zu integrieren. So konnten von den sechs- bis zwölfjährigen Flüchtlingen, die zwischen 2013 und 2016 eingereist waren, bereits im Jahr 2016 95 Prozent zur Schule gehen.

Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt sei insgesamt besser gelungen als vielfach erwartet. Etwa ein Drittel der erwachsenen Personen, die seit 2015 aus den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen nach Deutschland gekommen sind, hatte im Herbst 2018 einen Arbeitsplatz. Allerdings waren die Bedingungen dafür auch besonders günstig, nicht zuletzt aufgrund der boomenden Wirtschaft. Man kann jedoch nicht davon ausgehen, dass die derzeitige Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation andauern wird. Daher empfiehlt der SVR, die Angebote zur Arbeitsmarktintegration systematisch zu erfassen und zu evaluieren.

Negatives bei Kriminalität

Im Bereich der Kriminalität sieht der Bericht eine in zweierlei Hinsicht negative Entwicklung. Das Ausmaß der erfassten fremdenfeindlich motivierten Hasskriminalität von 2014 auf 2015, als die meisten Flüchtlinge zugezogen sind, hat sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt. Dazu gehören auch An- und Übergriffe auf Asylunterkünfte. Als 2017 wieder deutlich weniger Schutzsuchende zuzogen, ging die ausländerfeindliche Gewalt zurück. Allerdings liegt sie immer noch deutlich höher als vor 2015.

Zum anderen ist die Kriminalität von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich Flüchtlingen zwischen 2014 und 2016 deutlich gestiegen. Sie sind somit nicht nur häufiger Opfer, sondern auch häufiger Täter. Dies gilt auch, wenn man z. B. berücksichtigt, dass die ausländische Bevölkerung insgesamt gewachsen ist und dass bestimmte Straftaten wie Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht nur von Nichtdeutschen begangen werden können.

Die meisten Straftaten begehen seit jeher und in allen Herkunftsgruppen junge Männer, und in dieser Gruppe sind Flüchtlinge deutlich überrepräsentiert. Aber selbst dies kann nicht vollständig erklären, dass der Anteil von Nichtdeutschen an allen Tatverdächtigen deutlich höher ist als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Allerdings konnte der Anstieg der von Nichtdeutschen begangenen Straftaten 2017 erfreulicherweise gestoppt werden: Die Zahlen sanken, ebenso wie bei den deutschen Tatverdächtigen. Auch für 2018 zeigt sich ein rückläufiger Trend.
Das Jahresgutachten 2019 des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration kann im Internet unter www.svr-migration.de abgerufen werden. (Quelle: DStGB Aktuell 1919 vom 10.05.2019)

Az.: 16.0.10-003/001

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