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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 616/2013 vom 29.07.2013
Sachverständigenrat zum "Fracking"
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat im Mai 2013 eine Stellungnahme zum Thema „Fracking zur Schiefergasgewinnung — Ein Beitrag zur energie- und umweltpolitischen Bewertung“ vorgelegt (SRU-Stellungnahme Nr. 18). Die SRU-Stellungnahme erörtert zunächst die Grundlagen der konventionellen und unkonventionellen Erdgasförderung und stellt das Thema „Schiefergas“ im Kontext der Energiewende dar. Zudem wird auf Umweltauswirkungen und -risiken, das Vorsorgeprinzip sowie rechtliche Aspekte eingegangen.
Der SRU hält es im Ergebnis für wichtig, eine Gesamtperspektive aufzuzeigen, die sowohl energiepolitische Aspekte betrachtet, als auch die Umweltrisiken berücksichtigt. Er hat sich in der vorliegenden Stellungnahme im Wesentlichen auf bereits vorhandene Studien gestützt, aber auch weitere Fragen aufgeworfen. So unternimmt er insbesondere eine kritische energiepolitische Einordnung. Im Ergebnis kommt der SRU hinsichtlich des Frackings zur Schiefergasförderung zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Fracking ist energiepolitisch nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten.
- Fracking ist im kommerziellen Umfang derzeit wegen gravierender Wissenslücken nicht zuzulassen.
- Fracking ist er auf der Basis positiver Erkenntnisse aus systematisch zu entwickelten Pilotprojekten verantwortbar.
Die Schlussfolgerungen des SRU decken sich mit den Positionen des DStGB und des StGB NRW zum Thema „Fracking“. Nach Auffassung des DStGB und des StGB NRW ist die Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels Fracking nach derzeitigem Kenntnisstand als Risikotechnologie zu betrachten. Eine eventuelle Förderung von unkonventionellem Erdgas darf daher grundsätzlich nur unter Bedingungen erfolgen, die eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausschließen. Die SRU-Stellungnahme „Fracking zur Schiefergasgewinnung“ kann bei Interesse im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.umweltrat.de/DE/Publikationen/Stellungnahmen/stellungnahmen_node.html .
Abschließend wird erneut darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten (so gescheitert ist. Die Unionsfraktion im Bundestag wird den Entwurf nicht mehr in dieser Wahlperiode einbringen, teilte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) am 04.06.2013 in Berlin mit. Nach der Bundestagswahl soll ein neues Gesetzesverfahren eingeleitet werden, mit dem sichergestellt werden solle, dass keine gefährlichen Stoffe ins Erdreich gelangen. Bis dahin müsse aber niemand Angst haben, dass nun mit der umstrittenen Förderung unterirdischen Schiefergases begonnen werde. Angesichts des starken Widerstands in Deutschland werde kein Investor ein großes Projekt angehen.
Az.: II/2 21-50 qu-ko