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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 459/2020 vom 15.06.2020
Sägewerksbetriebe erheben Schadensersatzklage
Ungeachtet des Ausstiegs der Landesforstverwaltung aus der kooperativen Holzvermarktung haben sich 32 hauptsächlich in NRW tätige bzw. dort ihren Sitz unterhaltende Sägewerksbetriebe zu einer „ASG 2 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen GmbH“ zusammengeschlossen und Ende April eine kartellrechtliche Schadensersatzklage gegen das Land NRW erhoben.
Mit der beim Landgericht Dortmund eingereichten Klage begehrt die Gesellschaft die Zahlung von rund 183 Mio. Euro zzgl. Zinsen. Die Klageforderung wird damit begründet, dass die Landesforstverwaltung NRW in Form eines langjährigen „Syndikats“ das Rundholz aus dem Privat-, Körperschafts- und Staatswald unter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu überhöhten Preisen vermarktet habe. Die Klägerin macht die von den hauptsächlich Nadelholz verarbeitenden Sägewerken abgetretenen Schadensersatzforderungen für den Zeitraum vom 28.06.2005 bis zum 30.06.2019 geltend und berechnet eine kartellbedingte Überzahlung in Höhe von durchschnittlich 7,8 %.
Ausweislich eines Berichts von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser an den Landtag (Vorlage 17/3447) vom 29.05.2020 bestreitet das Land die Ansprüche. Das MULNV NRW erwartet, dass die vor dem Landgericht Dortmund erforderliche Sachverhaltsaufklärung sowie die Beweisaufnahme aufwendig und langwierig sein werden und der Rechtsstreit voraussichtlich über mehrere Instanzen geführt werden wird. Die Erwiderung der Klage ist in Bearbeitung. Der Bericht steht im internen Internetangebot des StGB NRW unter Fachinformationen > Fachgebiete > Umwelt, Abfall und Abwasser > Forstrecht zum Download zur Verfügung.
Az.: 26.1-005/004 gr