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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 156/2024 vom 26.02.2024
Save the date: Auftaktveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz NRW
Mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen (BürgEnG) hat das Land eine Rechtsgrundlage für die verbindliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen geschaffen. Das Gesetz gewährt den Vorhabenträgern und Gemeinden eine hohe Flexibilität und einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Entwicklung von effektiven Beteiligungsmöglichkeiten.
Das MWIKE möchte die beteiligten Akteurinnen und Akteure zu den Chancen des Gesetzes und auch zu Anwendungsfragen näher informieren und lädt daher zu einer Auftaktveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz am 14. März 2024 von ca. 10.00 bis 15.30 Uhr in Düsseldorf ein.
Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden und der Windenergiebranche will das Ministerium Chancen und Anforderungen des Bürgerenergiegesetzes diskutieren und Erfahrungen zur praktischen Beteiligung austauschen.
Darüber hinaus werden die zentralen Eckpunkte des Gesetzes erläutert und die zukünftige zuständige Behörde sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten vorgestellt.
In Kürze wird das Ministerium eine Einladung mit detaillierten Informationen zum Programm und einer Anmeldemöglichkeit verschicken. Wir werden Sie darüber zeitnah informieren.
Az.: 28.6.9-014/002