Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 661/2015 vom 05.10.2015

Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur

Mit einem neuen Programm fördert der Bund kommunale Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Für das Bundesprogramm werden bis 2018 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden zu unterstützen. Damit können wichtige Aufgaben der Stadtentwicklung vor Ort realisiert werden.

Das Investitionsprogramm steht für die Förderung investiver Projekte mit besonderer (auch überregionaler) Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

Die Bundesmittel werden als Zuwendung im Wege der Projektförderung an die Kommune bewilligt. Die Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro stehen in drei Jahresraten 2016 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2016 vollständig verpflichtet werden. Dies ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.

Das neue Bundesprogramm ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet wurde. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis 13. November 2015 Projekte beim BBSR einzureichen. Die Auswahl und Vergabe der Fördermittel soll Anfang des Jahres 2016 erfolgen. Das Programm wird einmalig durchgeführt, eine Fortsetzung ist nicht vorgesehen. Die Förderprojekte werden in den Jahren 2016 bis 2018 umgesetzt. Alle weiteren Einzelheiten, unter anderem zu den förderfähigen Maßnahmen, können dem Projektaufruf entnommen werden, der unter folgender Internetadresse abgerufen werden kann: www.bbsr.bund.de .

Az.: II/1 20.2.3 os-ko

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