Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 217/1999 vom 05.04.1999
Sanierung von Schulgebäuden mit Landesmitteln
In einer Pressemitteilung vom 4. Februar 1999 hatte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport auf ein Sonderprogramm des Landes für Städte und Gemeinden der sogenannten Kohlerückzugsgebiete hingewiesen. Im Rahmen dieses Programms hat das Land 100 Mio. DM für die Sanierung von Schulen mit ABM-Kräften zur Verfügung gestellt. Das über 5 Jahre gestreckte Programm ermöglicht den betroffenen Kommunen beispielsweise die Entsiegelung von Schulhöfen und anderen Schulflächen, die Anlage von Schulgärten, die Umgestaltung der Schulhöfe für Begegnung, Spiel und Sport, Begrünungen von Fassaden und Dächern, Instandsetzungsarbeiten wie z.B. Sanierung von Dächern, Einbau von Wärme- und Schallschutzfenstern oder die Modernisierung von Heizungsanlagen sowie die Umgestaltung von Schulräumen und sanitären Einrichtungen.
Auf Anfrage einer außerhalb der sogenannten Kohlerückzugsgebiete gelegenen Mitgliedsstadt, inwieweit auch andere Städte und Gemeinden an diesem Programm partizipieren können, hat das Ministerium mit Schreiben vom 15. März 1999 folgendes mitgeteilt:
"Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen mitteilen, daß eine Hilfe zum Abbau des Instandsetzungsstaus an den Schulen Ihrer Stadt aus dem geplanten Sonderprogramm der Stadtentwicklung zur Öffnung und Gestaltung von Schulgebäuden und Schulflächen nicht möglich ist. Wie Sie der beiliegenden Pressemitteilung unseres Hauses vom 4. Februar 1999 entnehmen können, richtet sich das Förderangebot ausschließlich an die 26 vom Kohlerückzug betroffenen Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, zu denen die Stadt .... nicht gehört.
Ob das Förderprogramm in späteren Jahren einmal auf alle Gemeinden des Landes ausgedehnt wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden."
Az.: IV/2 214-21