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StGB NRW-Mitteilung 522/2006 vom 06.07.2006
Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben am 05.07.2006 das Vorhaben der Koalition zurückgewiesen, den Krankenhäusern im Zuge der Gesundheitsreform einen sog. Sanierungsbeitrag in Höhe von 1 % ihres jeweiligen Budgets abzuverlangen. Die Eckpunkte zur Gesundheitsreform sehen vor, dass sich die Krankenhäuser als größter Ausgabenfaktor der gesetzlichen Krankenversicherung angemessen an den finanziellen Sanierungsmaßnahmen beteiligen.
Nach Auffassung der Verbände können die kommunalen Krankenhäuser ein solches Opfer nicht verkraften, sie befänden sich angesichts der lfd. Ärztestreiks ohnehin bereits in einer höchst prekären Situation. Die Budgets der Kliniken seien seit mehr als 10 Jahren gedeckelt; faktisch seien sie rückläufig, weil die Personalausgaben die Einnahmen überstiegen.
Weiter werde die Erhöhung der Mehrwertsteuer die Kliniken zusätzlich 500 Mio. Euro pro Jahr kosten, und die Forderung des Marburger Bundes in den laufenden Tarifauseinandersetzungen nach einer Gehaltssteigerung um 30 % würde Mehrausgaben in Höhe von rd. 3 Mrd. Euro nach sich ziehen. Für all diese drohenden bzw. bereits feststehenden Mehrausgaben bestehe keine Refinanzierungsmöglichkeit, da die gesamten Klinikausgaben gesetzlich verordnet im Jahr 2006 um nur 0,63 % steigen dürfen.
Nach einer Zusammenstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft stellen sich die Belastungen der Krankenhäuser im Einzelnen wie folgt dar:
Eine beschleunigte Auszehrung der Investitionsförderung der Länder aufgrund deren schwierigen Haushaltslagen verursacht schon heute eine Investitionslücke von mehr als 60 Mrd. Euro. Der gesetzlich verbriefte Anspruch der Krankenhäuser auf Investitionsförderungen würde wahrscheinlich schon heute einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht mehr standhalten.
Jährliche Mehrkosten von ca. 5 Mrd. Euro durch gesetzliche Vorgaben im Personalbereich wie die der Verpflichtung zur Vollvergütung der Medizinabsolventen (Abschaffung AiP), die Neuordnung der Pflegeausbildung und die Überführung des Bereitschaftsdienstes, in voll anrechnungspflichtige Arbeitszeit. Das 0,2 %-Förderprogramm reicht bei weitem nicht aus, die tatsächlichen Mehrkosten der Kliniken aufzufangen.
Milliarden schwere finanzielle Lasten aus den Tarifabschlüssen bzw. den laufenden Tarifverhandlungen. Bereits der TVöD-Abschluss für die nichtärztlichen Mitarbeiter kostet weit mehr als die vom Gesetzgeber auf 0,63 % gekürzte Grundlohnrate an Kostendeckungsmöglichkeiten bringt. Auch ist für 2007 keine postivere Entwicklung der Grundlohnrate zu erwarten. Große Belastungen kommen auf die Krankenhäuser aus den Tarifverhandlungen mit den Ärzten zu. Der Abschluss für die Ärzte in den Universitätskliniken führt zu Mehrkosten von über 200 Mio. Euro, die im Zweifelsfall aus den Haushalten der Bundesländer aufzubringen sind. Weitere Lasten sind aufgrund der Streiks in den kommunalen Krankenhäusern vorprogrammiert.
Kostensteigerungen in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ab 2007, die von den Kliniken aufgrund der gesetzlichen Restriktionen nicht über die Fallpauschalen und Pflegesätze refinanziert werden können.
Hohe Anpassungslasten, die von etwa einem Drittel der Krankenhäuser durch die Absenkung der Budgets in Folge der Überführung der Vergütungen auf landeseinheitliche Preise im Rahmen des DRG-Konvergenzprozesses getragen werden müssen. Alle Krankenhäuser sehen sich durch die Einführung des neuen Vergütungssystems hohen Investitionserfordernissen ausgesetzt insbesondere auch im administrativen Bereich.
Massive Kostenbelastungen durch gesetzliche Auflagen, wie dem Naturalrabattverbot beim Bezug von Arzneimitteln bis hin zu ständig steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung, sicherheitstechnischen Anforderungen, wie der Röntgenverordnung, oder abfallwirtschaftlichen Vorgaben.
Ständig ansteigende Belastungen der Kliniken durch computergesteuerte Regelanfragen der Krankenkassen und des medizinischen Dienstes, die zu kostenintensiven Einzelaufarbeitungen von bereits abgeschlossenen Krankenhausfällen führen und damit hohe personelle und finanzielle Folgelasten für die Kliniken bedeuten.
Az.: III 501