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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 239/2008 vom 28.02.2008
Schadensersatz bei Vergabefehlern
Mit Urteil vom 27.11.2007 (X ZR 18/07) hat der BGH die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Bietern bei Vergabefehlern näher konkretisiert. Danach lässt sich folgendes feststellen:
- Nicht erforderlich für den Ersatz eines Vertrauensschadens ist ein schuldhaftes Verhalten seitens des Auftraggebers.
- Eine echte Chance i.S.d. § 126 GWB und damit als Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch ist nicht bereits dadurch gegeben, wenn das fachliche Angebot in die engere Wahl gelangt ist.
- Eine echte Chance für das Angebot i.S.d. § 126 S. 1 GWB liegt vielmehr nur dann vor, wenn das Angebot innerhalb des Wertungsspielraumes der Vergabestelle gelegen hat und deshalb die Chance auf den Zuschlag hatte. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien und deren Gewichtung zu prüfen.
Im konkreten Fall reichte es für die Bejahung des Schadensersatzanspruches aber nicht allein deshalb, weil das Angebot zur Spitze der Bieterliste zählte. Es fehlte vielmehr an dem Nachweis, dass die Zuschlagserteilung für dieses Angebot innerhalb des Bewertungsspielraumes der Vergabestelle gelegen hatte.
Az.: II/1 608-00