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StGB NRW-Mitteilung 313/2010 vom 16.08.2010
Schadensersatz für mangelhafte Feuerwehrstiefel
Mit Urteil vom 24.06.2010 (8 O 386/09) hat das Landgericht Aachen der Stadt Korschenbroich einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Hanrath Schuh GmbH zugesprochen, nachdem die Stadt von dieser mangelbehaftete Feuerwehrstiefel erhalten hatte. In dem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels liege eine arglistige Täuschung, so das Landgericht Aachen. Das Urteil wurde in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/aachen/lg_aachen/j2010/8_O_386_09urteil20100624.html.
Az.: I 131-03