Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 167/2010 vom 21.04.2010

Schaffung von Ausbildungsplätzen trotz Überschuldung

Im Zusammenhang mit dem Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers vom 27. Februar 2010 an die Oberbürgermeister der Städte Duisburg, Oberhausen und Wuppertal über deren Möglichkeiten, Ausbildungsplätze bereitzustellen, ist es zu Irritationen über die Haltung der Landesregierung in dieser Frage gekommen. Insbesondere ist der Versuch unternommen worden, Widersprüchlichkeiten in die Äußerungen der Landesregierung hineinzuinterpretieren.

Dies hat der Innenminister zum Anlass genommen, die Regierungspräsidenten persönlich anzuschreiben und über die Haltung der Landesregierung zu informieren. Insbesondere hat er folgende Ausführungen gemacht:

1. Es gibt keine Vorgabe des Innenministeriums dergestalt, dass Kommunen, die überschuldet sind oder vor der Überschuldung stehen, keine Ausbildungsplätze bereitstellen dürfen.

2. Allerdings können diese Kommunen Ausbildungsplätze nicht unbegrenzt bereitstellen. Sie dürfen dies nur insoweit tun, als dies zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erforderlich ist.

3. Den erforderlichen Personalbedarf haben diese Kommunen gegenüber der jeweiligen unmittelbaren Aufsichtsbehörde plausibel darzustellen und zu begründen, warum dieser durch Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten gedeckt werden soll. Ein an anderer Stelle vorgesehener Personalabbau ist dabei angemessen zu berücksichtigen.

Az.: I/1 046-00

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