Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 85/2013 vom 21.01.2013

Schienenbonus beim Lärmschutz noch bis 2017

Für Eisenbahnstrecken gilt nach wie vor der sog. Schienenbonus. Erst ab voraussichtlich 2017 wird der Schienenbonus abgeschafft. Für aktuell laufende Planfeststellungsverfahren gelten weiterhin die planerischen Vergünstigungen. Spürbare Erfolge bei der Lärm-bekämpfung im Eisenbahnbereich sollen 2020 erreicht sein.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach der Abschaffung des Schienenbonus sowie Maßnahmen der Lärmreduzierung und dem Einsatz von Haushaltsmitteln erkundigt. Die Abschaffung des Schienenbonus (siehe hierzu auch DStGB Aktuell vom 20.12.2012) soll voraussichtlich ab 2017 mit dem nächsten Bundesschienenwegeausbaugesetz in Kraft treten.

Für Neubauprojekte bis zu diesem Datum wird die aktuell geltende Bundes-Immissionsschutzverordnung angewandt. Diese enthält die Regelung, dass die Lärmwirkungen einer Schienentrasse rechnerisch um 5 dB(A) abgesenkt werden. Dadurch sind in der Vergangenheit in hohem Maße Lärmprobleme für die Anwohner entstanden, weil Lärmschutzmaßnahmen nicht oder in geringerem Umfang ergriffen werden mussten.

Welche Planfeststellungsverfahren bis 2017 noch mit dem Schienenbonus operieren, ist der Bundesregierung nicht durchgehend bekannt. Die Fragesteller erkundigen sich des Weiteren nach der Zulassung von lärmarmen Bremsklotzsohlen und der Auswirkung entsprechender Sohlen auf das lärmarme Trassenpreissystem in Deutschland.

Sog. LL-Bremsklotzsohlen sind bis zum 30. Juni 2014 zugelassen. Die Bundesregierung rechnet mit einer dauerhaften Zulassung noch in diesem Jahr, verweist aber auch darauf, dass das lärmabhängige Trassenpreissystem in Deutschland technikoffen angelegt ist und nicht auf bestimmte Ausstattungsmerkmale von Zügen abhebt.

Des Weiteren informiert die Bundesregierung darüber, dass sie davon ausgeht, dass bis zum Ende des Jahres 2020, also bis zum Auslaufen eines Förderprogramms zur Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Bremsklotzsohlen, 80 Prozent der eingesetzten Güterwaggons umgerüstet sein werden.

Abschließend informiert die Bundesregierung darüber, dass aus den jährlich 100 Mio. Euro Fördermitteln für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen auch Lärmschutzmaßnahmen am Fahrweg zum Einsatz kommen können. Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit der Drucksachen-Nr. 17/11728 und die Antwort der Bundesregierung als Drucksachen-Nr. 17/11909 veröffentlicht.

Az.: II gr-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search