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StGB NRW-Mitteilung 676/2013 vom 18.09.2013
Schließung der KfW-Programme „Kita-Ausbau“
Die KfW Bankengruppe hat darauf hingewiesen, dass am 01.02.2013 im Rahmen des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung „Kindertagesbetreuung 2013“ der Förderkredit „IKK — Kita-Ausbau“ (Programm-Nr. 199) für die Finanzierung von Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kindern unter drei Jahren geschaffen worden ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützte das KfW-Finanzierungsangebot mit einer Zinsverbilligung. Die Nachfrage nach diesem Förderangebot liege weit über den Erwartungen. Das ursprünglich für die Jahre 2013 bis 2015 angestrebte Zusagevolumen von 350 Mio. EUR sei mittlerweile bereits ausgeschöpft.
In Abstimmung mit dem BMFSFJ sei deshalb das insgesamt zur Verfügung stehende KfW-Zusagevolumen für den Kita-Ausbau auf 500 Mio. EUR erhöht worden. Damit könnten somit mindestens 25.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Zudem würden diese Kita-Plätze nicht — wie zunächst erwartet — in einem Zeitraum von drei Jahren gefördert, sondern sofort in 2013. Die geförderten Kommunen würden damit auch durch dieses Programm in die Lage versetzt, den seit 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen.In diesem Zusammenhang weist die KfW Bankengruppe darauf hin, dass die Ausreichung der noch zur Verfügung stehenden Darlehensmittel entsprechend dem Datum des Antragseingangs erfolge.
Maßgeblich hierbei sei immer das Datum des Antragseingangs im Hause der KfW. Es könnten nur Anträge berücksichtigt werden, die sich auf hinreichend konkret dargestellte Vorhaben bezögen und bei denen die Anlage zum Antrag vollständig ausgefüllt vorliege. Vorratsanträge mit dem Ziel der Sicherung der günstigen Konditionen der Kita-Förderung, bei denen die Antragsunterlagen unvollständig seien, könnten nicht berücksichtigt werden.Das gleiche Verfahren würde die KfW Bankengruppe auch in dem analogen Förderangebot „IKU — Kita-Ausbau“ (Programm Nr. 200) in der Bankdurchleitungsvariante für die anderen Träger von Kindertagesstätten zur Anwendung bringen. Sobald die derzeit noch zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel mit Zusagen belegt seien, würden die Programme „IKK - /IKU — Kita-Ausbau“ geschlossen.
Az.: III/2 711-2