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StGB NRW-Mitteilung 689/1998 vom 05.12.1998
Schließung der staatlichen Büchereistellen
Im Rahmen eines Festvortrags anläßlich des ersten nordrhein-westfälischen Bibliothekstages am 20. November 1998 in Gelsenkirchen hat die Ministerin für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport, Ilse Brusis, mitgeteilt, daß die staatlichen Büchereistellen demnächst aufgelöst und in die Bezirksregierungen eingegliedert werden sollen. Die Geschäftsstelle hatte bereits vorab von einigen Mitgliedskommunen Hinweise auf diese Entwicklung erhalten, die dem Vernehmen nach mit einer erheblichen Reduzierung des für die Weiterführung der Aufgaben der staatlichen Büchereistellen zur Verfügung stehenden Personals verbunden sein soll.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der staatlichen Büchereistellen als Dienstleister gerade für die kleinen und mittleren Bibliotheken hat sich die Geschäftsstelle mit dem nachstehend wiedergegebenem Schreiben an die Ministerin gewandt:
"Von verschiedenen unserer Mitgliedskommunen sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Landesregierung darüber nachdenke, die staatlichen Büchereistellen aufzulösen und ihre Aufgaben unter erheblicher Reduzierung des hierfür zur Verfügung stehenden Personals den Bezirksregierungen zu übertragen.
Da uns hierzu keine Informationen aus Ihrem Hause vorliegen, konnten wir diese Pläne gegenüber den nachfragenden kommunalen Bibliotheksträgern weder bestätigen noch dementieren. Für eine offizielle Mitteilung, ob die an uns herangetragenen Informationen inhaltlich zutreffend sind, wären wir Ihnen sehr verbunden. Darüber hinaus möchten wir aber für den Fall, daß tatsächlich über eine Auflösung der staatlichen Büchereistellen nachgedacht wird, unsere Sorge ausdrücken, daß viele für Bibliotheken - besonders im kreisangehörigen Raum - unverzichtbare Dienstleistungsangebote nicht mehr oder nicht mehr in der gewohnten Qualität vorgehalten werden können.
Die staatlichen Büchereistellen in Nordrhein-Westfalen werden von den kommunalen Bibliotheken als wichtige und leistungsfähige Dienstleister geschätzt, die insgesamt eine ausgezeichnete Beratung in allen Fragen des öffentlichen Bibliothekswesens bieten, koordinierend bei der Umsetzung bibliothekspolitischer Rahmenentscheidungen wirken und darüber hinaus auch einen maßgeblichen Anteil an der Qualifizierung des Bibliothekspersonals haben. Dabei werden insbesondere die Qualifikation und die Flexibilität der Mitarbeiter der staatlichen Büchereistellen und ihre Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen positiv wahrgenommen.
Gerade im Hinblick auf die konzeptionelle Umstellung der Landesförderung für öffentliche Bibliotheken, die - wie Sie wissen - von vielen Betroffenen als problematisch eingeschätzt wird, werden Hilfestellungen beim Umgang mit den neuen Förderrichtlinien von den staatlichen Büchereistellen erwartet.
Schließlich wäre eine Auflösung der staatlichen Büchereistellen in Nordrhein-Westfalen nach unserem Verständnis auch deshalb problematisch, da Auswirkungen auf die länderübergreifenden Strukturen der staatlichen Fachstellen unausweichlich wären.
Vor diesem Hintergrund plädieren wir nachdrücklich dafür, die staatlichen Büchereistellen in Nordrhein-Westfalen in ihrer jetzigen Struktur zu erhalten. Sofern Einschnitte beim Personal für unausweichlich gehalten werden, müßte die Personalausstattung aber zumindest so sein, daß eine Wahrnehmung der unverzichtbaren Aufgaben auf dem gewohnt hohen Qualitätsniveau gewährleistet ist."
Über die weitere Entwicklung wird die Geschäftsstelle berichten.
Az.: IV/2 470