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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 618/2023 vom 27.09.2023
Schnellladeinfrastruktur in Unternehmen wird gefördert
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm auch kommunale Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU) sowie kommunale Unternehmen.
Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnellladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung.
Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf 5 Mio. € begrenzt. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einem max. möglichen Höchstbetrag. Dieser errechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und ist abhängig von der Unternehmensart (KMU oder GU).
Die Antragsstellung erfolgt mittels Online-Antrag unter https://lis.ptj.de/
Az.: 33.0-003/002