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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 601/2020 vom 24.09.2020
Schreiben zur Anpassung der Entschädigungsverordnung
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich am 24.09.2020 mit einem gemeinsamen Schreiben an den Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), Dr. Heinisch, gewandt.
In diesem Schreiben wurde nochmals dargelegt, dass die Höhe der Aufwandsentschädigungen und der Sitzungsgelder für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen im Rahmen der Entschädigungsverordnung (EntschVO) gemäß §§ 45 Abs. 7 GO, 30 Abs. 7 KrO zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode anzupassen ist.
Da bislang noch keine Veröffentlichung der überarbeiteten Entschädigungsverordnung erfolgt ist und die neue Kommunalwahlperiode am 01. November 2020 beginnt, wurde in dem Schreiben der dringende Appell einer zeitnahen Veröffentlichung kommuniziert.
Nach Veröffentlichung der Entschädigungsverordnung wird die Geschäftsstelle wie gewohnt informieren.
Az.: 13.0.25-001