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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 586/2023 vom 19.09.2023
Schriftliche Information des IM NRW zum Sachstand Anwärtersonderzuschläge
Das Ministerium des Innern NRW hat die Geschäftsstelle über den aktuellen Sachstand zum Thema „Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der feuerwehrtechnischen Beamten“ informiert. Diese Information geben wir im Folgenden gerne weiter:
„Die derzeit geltende Übergangsvorschrift zum Anwärtersonderzuschlagsgesetz, welche die Auszahlung von Anwärtersonderzuschlägen in Höhe von 90 Prozent für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1.2) des feuerwehrtechnischen Dienstes sicherstellt, läuft zum Ende des Jahres aus.
Die Übergangsregelung soll durch eine gesetzliche Neuregelung abgelöst werden. Hierzu läuft derzeit ein Gesetzgebungsverfahren. Eine fundierte und rechtssichere gesetzliche Neuregelung, welche die erforderlichen Regelungsinhalte umfasst, bedarf einer weitergehenden Evaluation auf einer belastbaren Datengrundlage. Im Hinblick auf die hierdurch erforderliche Erhebung spezifischer und aktueller Zahlen, welche die derzeitige Bewerbersituation und Problemstellungen möglichst verlässlich widerspiegelt, als auch das gleichzeitig laufende Gesetzgebungsverfahrens zur Altersgrenze der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Ende des Jahres nicht mehr zeitlich umsetzbar.
Um das Gesetzgebungsverfahren nicht zu verzögern und gleichzeitig eine Regelungslücke für die LG 1.2 zu verhindern, haben wir nun parallel zur aktuellen Datenerhebung die Verlängerung der Übergangsvorschrift initiiert. Das Finanzministerium ist über dieses Vorhaben bereits auf Arbeitsebene informiert. Abstimmungsgespräche (insbesondere mit kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie dem Finanzministerium) werden alsbald angestoßen, um das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich voranzutreiben. Wir bedanken uns bereits jetzt für die durch Sie angekündigte Unterstützung in diesem Verfahren.“
Az.: 15.1.16-002/001