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StGB NRW-Mitteilung 703/2006 vom 23.10.2006
Schülerdatenbank geplant
Die Kultusministerkonferenz plant offenbar, alle Schülerinnen und Schüler mit einer bundesweit lesbaren Identifikationsnummer auszustatten, über die Daten zur sozialen Herkunft und zum Bildungserfolg abrufbar sind. Eine solche Schülerdatenbank lehnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar ab. Das geplante nationale Bildungsregister sei problematisch, da man nicht wisse, wie die Identifikationsnummer gebildet werden soll und somit wirklich anonyme Daten der Bildungsplanung zur Verfügung stünden. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa erklärte er, dass es problematisch sei, wenn Individualdaten benutzt würden, um auf Verwaltungsabläufe einzuwirken. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass statistische Einzelangaben nicht in die Verwaltung zurückfließen dürften. Schließlich unterliege das föderalistische Schulsystem der Aufsicht der Landesdatenschützer, weil eine Schülerdatenbank erst einmal Ländersache sei. Unter seinen Kollegen seien ihm keine Befürworter bekannt.
Obwohl Schaar Verständnis für das Anliegen der Bildungsplaner äußerte, exakte Schülerdaten zu bekommen, meldete er grundsätzliche Bedenken gegenüber einer Individualstatistik an. Wenn ein zentrales Bildungsregister für Schüler eingeführt werde, könnte ein zentrales Studentenregister oder ein Berufsregister der nächste Schritt sein. Statt einer aufwendigen Individualstatistik würden die Bildungsplaner mit Stichproben und Umfragen schneller das Ziel erreichen, die kommende Bildungsentwicklung zu erkennen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat zwischenzeitlich mitgeteilt, die Landesregierung werde in der Kultusministerkonferenz der Einführung einer Identifikationsnummer, die jeden Schüler über die gesamte Schullaufbahn begleitet, nicht zustimmen. Eine solche Identifikationsnummer sei nicht erforderlich. Es reiche aus, wenn die Schulen Informationen über ihre jeweiligen Schüler die nicht über das hinausgehen, was dort ohnehin bekannt ist in anonymisierter Form jährlich übermitteln. Diese Lösung, die in Gesprächen mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz entwickelt worden sei, werde NRW der Kultusministerkonferenz im Rahmen des vereinbarten öffentlichen Arbeitskreises zum Thema vorstellen.
Az.: IV/2 240-10