Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 333/2000 vom 20.06.2000

Schülerticket

Der Schulausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat sich am 15.05.2000 in Hamminkeln mit der Frage einer flächendeckenden Einführung des sog. Schülertickets auseinandergesetzt und einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:

"1. Der Ausschuß begrüßt, daß in den Städten Troisdorf und Bonn ein Pilotprojekt zur Erprobung eines Schülertickets durchgeführt wird, welches allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Freifahrtberechtigung nach der Schülerfahrkostenverordnung die kostengünstige Inanspruchnahme von Angeboten des ÖPNV sowohl im Ausbildungs- als auch im Freizeitverkehr ermöglicht. Schülertickets können eine frühzeitige und langfristige Bindung von Kindern und Jugendlichen an den ÖPNV ermöglichen und zur Unfallverhütung im Ausbildungsverkehr beitragen.

2. Ungeachtet der theoretischen Vorteile eines Schülertickets hält der Ausschuß die bereits vorgenommene positive Bewertung durch den Landtag und die Aufforderung an die Landesregierung zur Schaffung der Voraussetzungen für eine landesweite Einführung für verfrüht. Angesichts der noch geringen Erfahrungen nach nur wenigen Monaten Laufzeit des Modellprojekts und vor dem Hintergrund der Vielzahl ungelöster Probleme sollte das Modellprojekt über den vereinbarten Zeitraum zu Ende geführt und die Erfahrungen sorgfältig ausgewertet werden. Erst dann können sinnvolle Entscheidungen über eine mögliche allgemeine Ausweitung und über die Notwendigkeit einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen getroffen werden.

3. Dem Ausschuß erscheint es auf der Basis der geltenden Rahmenbedingungen und der zwischenzeitlich vorliegenden Informationen über die Angebote der Verkehrsunternehmen äußerst zweifelhaft, ob das Modell des Schülertickets auf den ländlichen Raum übertragbar ist. Dies gilt insbesondere für die Städte und Gemeinden, in denen der Ausbildungsverkehr infolge eines schwach ausgebauten ÖPNV durch Schülerspezialverkehre abgewickelt wird. Gegenüber der Situation in Ballungsräumen ist ein Schülerticket nur mit einem erheblich höheren Kostenaufwand bei gleichzeitig geringerer Attraktivität der zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten realisierbar. Von daher bedauert der Ausschuß, daß das Land bei der Auswahl der Modellgemeinden nicht auch eine Kommune mit schwächeren infrastrukturellen Voraussetzungen beteiligt hat.

4. Der Ausschuß stellt ferner fest, daß der in der Öffentlichkeit erzeugte Eindruck, das Schülerticket ließe sich lediglich über einen Abgabepreis von 14,50 DM realisieren, irreführend ist. Tatsächlich entstehen erhebliche Zusatzkosten, die bei der sowohl vom Land als auch von den Verkehrsunternehmen für sich beanspruchten Kostenneutralität allein von den Schulträgern bzw. den Eltern zu tragen wären. Eine Konzeption des Schülertickets, bei dem letztlich der Schulträger als Vertragspartner der Verkehrsunternehmen das Risiko eventueller Mehrkosten zu tragen hat und überdies mit zusätzlichem Organisations- und Verwaltungsaufwand belastet wird, ist abzulehnen.

5. Das Land sollte für diejenigen Kommunen, die bereits jetzt ein Schülerticket einführen möchten, durch eine Änderung der Schülerfahrkostenverordnung Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage schaffen, wie sich die Einführung des Schülertickets auf die Rechtsansprüche derjenigen Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten nach der Schülerfahrkostenverordnung auswirkt, die nicht bereit sind, ein Schülerticket zu erwerben."

Nähere Informationen sind den Mitgliedstädten und -gemeinden mit Schnellbrief vom 29.05.2000 zugegangen.

Az.: IV/2 214-50/1

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