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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 278/2007 vom 23.04.2007
Schulaufsicht für Hauptschulen
Der Geschäftsstelle liegt der Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW vor, der vorsieht, dass die Dienstaufsicht für die Hauptschulen und die Förderschulen auf die Bezirksregierungen verlagert werden soll. Dies ist aus der Sicht der Geschäftsstelle abzulehnen, weil die selbständigen Schulen eine ortsnah und flexibel verfügbare Unterstützungsstruktur benötigen, die von Schulaufsicht und Schulträgern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu leisten ist. Die Ebene der Bezirksregierung ist im Hinblick auf die Sicherstellung der schulaufsichtlichten Unterstützung zu weit entfernt.
Darüber hinaus würden durch die Herauslösung der Schulaufsicht für die Hauptschulen die unteren Schulämter erheblich geschwächt. Eine solche Struktur würde dazu führen, dass vor Ort lediglich Beratung und Service stattfänden, während auf der Ebene der Bezirksregierung die rechtlich und finanziell relevanten Entscheidungen getroffen würden.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu der Thematik eine Stellungnahme gegenüber dem Schulministerium abgegeben, die im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Schulaufsicht von den Mitgliedskommunen abgerufen werden kann.
Az.: IV/2 211-18