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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 220/1999 vom 05.04.1999
Schulbauförderung durch das Land im Jahr 1999
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Jahr 1999 366 Mio. DM für Schulbaumaßnahmen zur Verfügung. Der im Jahr 1997 um 10 % angehobene Fördersatz für Schulbaumaßnahmen wird auch 1999 beibehalten. Dies bedeutet für die meisten Städte und Gemeinden einen Fördersatz von 70 % der Investitionen im Schulbau. Besonders finanzstarke Kommunen erhalten wie bisher 40 %. Folgende Kommunen werden im Haushaltsjahr 1999 als überdurchschnittlich finanzstark eingestuft:
Im Regierungsbezirk Arnsberg:
Attendorn, Ennepetal, Erwitte, Kreuztal, Plettenberg, Schalksmühle, Warstein.
Im Regierungsbezirk Detmold:
Blomberg, Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Löhne, Porta Westfalica, Rödinghausen, Steinhagen, Verl, Versmold.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf:
Düsseldorf, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Neuss, Ratingen, Straelen, Wülfrath.
Im Regierungsbezirk Köln:
Bad Honnef, Frechen, Hellenthal, Hürth, Leverkusen, Wermelskirchen, Wesseling, Wiehl.
Im Regierungsbezirk Münster:
Oelde, Sendenhorst.
Az.: IV/2 214-21