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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 222/1996 vom 05.05.1996
Schule von acht bis eins
Von verschiedenen Mitgliedsstädten und -gemeinden waren wir darauf hingewiesen worden, daß im Hinblick auf die Neufassung des Runderlasses über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht vom 14.02.1996 die örtlichen Arbeitsämter Bedenken geäußert haben, ob Betreuungskräfte künftig noch aus ABM-Mitteln der Arbeitsverwaltung gefördert werden können.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß diese Bedenken mittlerweile ausgeräumt sind. Das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen erkennt an, daß die im Erlaß vorgesehene finanzielle Förderung des Landes kein Hindernis für den Einsatz von ABM-Kräften darstellt. Im Hinblick auf die derzeit recht großzügig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für ABM-Maßnahmen empfehlen wir unseren Mitgliedsstädten und -gemeinden, sich bei der Planung von Betreuungsgruppen frühzeitig mit den zuständigen Arbeitsämtern in Verbindung zu setzen.
Az.: II/1 211-13