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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 242/2000 vom 05.05.2000
Schule von acht bis eins und Übungsleiterpauschale
Aufgrund verschiedener Anfragen weist die Geschäftsstelle darauf hin, daß die sogenannte "Übungsleiterpauschale" (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) durch das Steuerbereinigungsgesetz mit Wirkung ab dem 01.01.2000 von bisher 2.400 DM jährlich auf nunmehr 3.600 DM jährlich angehoben wurde und auch weiterhin von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht freigestellt ist. Der Anwendungsbereich der Vorschrift wurde zudem um die Gruppe der "Betreuer" erweitert. Dies betrifft z.B. die Personen, die im Rahmen des Programms "Schule von acht bis eins" oder als Mannschaftsbetreuer, Jugendleiter etc. beschäftigt sind.
Az.: IV/2 211-13/2