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StGB NRW-Mitteilung 360/1999 vom 05.06.1999
Schulgirokonten - Beteiligung des Personalrates
Das OVG Münster hat mit Beschluß vom 10.02.1999 - 1 A 411/97.PVL - entschieden, daß die Einführung von Schulgirokonten an den Schulen einer Stadt als solche nicht der Mitbestimmung des bei der Stadtverwaltung gebildeten Personalrates unterliegt. In der Begründung hat das Gericht festgehalten, daß die Einführung von Schulgirokonten jedenfalls für die Schulsekretärinnen, die vom Personalrat vertreten wurden, keine Einführung einer neuen Arbeitsmethode von erheblichem Gewicht darstelle. Aus diesem Grunde handele es sich nicht um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme im Sinne des § 72 Abs. 3 Nr. 3 Landespersonalvertretungsgesetz NW.
Das vollständige Urteil kann im Intranet des NWStGB abgerufen werden.
Az.: IV/2 200-76