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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 40/2012 vom 18.01.2012
Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schulmail vom 13. Januar 2012 darauf hingewiesen, dass der Runderlass des Kultusministeriums vom 07.05.1985 zum Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe (BASS 12-64 Nr. 2) durch Erlass vom 13.10.2011 (ABl. NRW. 11/11 S. 620) hinsichtlich des Schulschlusses am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse geändert worden ist.
Die Änderung erfolgte aufgrund einer Prüfungsbemerkung des Landesrechnungshofes im Zusammenhang mit dem Unterrichtsausfall an Schulen. Zu dieser Erlassänderung seien relevante Hinweise und Anregungen im MSW eingegangen, die plausibel darlegen, dass die mit der Änderung beabsichtigte Reduzierung des Unterrichtsausfalls nur quantitativ, nicht jedoch qualitativ erreicht werden könne.
Daher werde die Erlassänderung vom 13.10.2011 mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht. Die ursprüngliche Regelung zum Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe, wie sie in der BASS 2011/12 abgedruckt sei, werde — schon für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse 2011/12 — wieder hergestellt.
Az.: IV/2 216-4