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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 392/1997 vom 05.08.1997
Schulversuch Praktische Philosophie
Nachdem bereits mit dem Schuljahr 1989/90 in der gymnasialen Oberstufe bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht eine Belegverpflichtung für das Fach Philosophie eingeführt worden ist, wird entsprechend dem Beschluß des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 11. September 1996 mit Beginn des Schuljahres am 1. August 1997 Unterricht im Fach "Praktische Philosophie" im Rahmen eines Schulversuchs gem. § 4 b Schulverwaltungsgesetz eingeführt.
Die Einzelheiten regelt ein Runderlaß des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 04.06.1997 (Gemeinsames Amtsblatt, Teil I, vom 15.06.1997, S. 150).
Auf Anregung der Geschäftsstelle des NWStGB ist unter Ziffer 4.6 des Runderlasses der Hinweis aufgenommen worden, daß die in den Schulversuch einbezogenen Schulen den Unterricht in "Praktischer Philosophie" im Rahmen der vorhandenen Raum-, Sach- und Personalausstattung erteilen.
Az.: II/1 211-55