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StGB NRW-Mitteilung 420/2012 vom 18.07.2012
Schulversuch PRIMUS zu Grundschule und weiterführender Schule
Das NRW-Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Das Schulministerium startet zum Schuljahr 2013/14 einen neuen Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. Bis zu 15 Schulen können den Zusammenschluss von Grundschulen mit weiterführenden Schulen zu einer von Jahrgangsstufe 1 bis 10 durchgehenden Schule über einen Zeitraum von 10 Schuljahren erproben. Grundlage dafür sind entsprechende Vereinbarungen im Rahmen des Schulkonsenses und das von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Schulgesetz.
Unter wissenschaftlicher Begleitung soll erprobt werden, ob durch PRIMUS-Schulen die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden kann und wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes finanzierbares Schulangebot ermöglicht werden kann. Dabei wird auch untersucht, welche Rolle die unterschiedlichen Ausgangssituationen in städtischen Ballungszonen einerseits und im ländlichen Raum andererseits spielen.
Der Unterricht wird in allen Klassen ohne äußere Leistungsdifferenzierung integriert in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erteilt. Ebenso wie bei den Sekundarschulen sichern auch die Schulen in diesem Schulversuch durch eine Kooperationsvereinbarung mit der gymnasialen Oberstufe mindestens einer anderen weiterführenden Schule, dass die Schülerinnen und Schüler bei entsprechender Qualifikation dort die allgemeine Hochschulreife erwerben können. Schulträger können ab sofort auf der Grundlage des vom Ministerium aufgestellten Zeitplans über die Bezirksregierungen an das Ministerium bis zum 15.09.2012 Anträge auf Teilnahme am Schulversuch für das Schuljahr 2013/14 stellen.
Zum Schuljahr 2014/15 ist ein weiterer Antragstermin vorgesehen. Weitere Informationen über www.schulministerium.nrw.de, dort steht auch ein Eckpunktpapier mit Zeitplan zum Download bereit. Auskünfte erteilt im MSW Herr Rainer Michaelis, Tel.: 0211/5867-3630, E-Mail: rainer.michaelis@msw.nrw.de.
Az.: IV/2 209-1