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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 564/2012 vom 25.10.2012
Schutz öffentlicher Infrastruktur vor IT-Sabotage
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will die öffentliche Infrastruktur besser vor IT-Sabotage und Hacker-Angriffen schützen. Dazu plant er ein Gesetz zur Sicherheit in der Informationstechnik. Betroffen wären etwa Energieversorger, Betreiber von Übertragungsnetzen, Telekommunikations- und Verkehrsunternehmen, Geldinstitute, Gesundheitseinrichtungen und die öffentliche Verwaltung.
Diese sollen verpflichtet werden, so genannte Hacker-Angriffe auf ihre IT-Infrastruktur dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Dieses verfügt über ein Expertenteam, welches solche Angriffe analysiert und bewertet. Außerdem sollen die besonders gefährdeten Betriebe und Einrichtungen dazu gebracht werden, bestimmte Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit zu erfüllen. Für einzelne Branchen müssten spezifische Sicherheitsstandards erarbeitet werden. Diese wären dann vom BSI zu zertifizieren. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Kriminelle oder Saboteure durch IT-Manipulation zentrale Bestandteile der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland lahmlegen können.
Az.: I/3 086-04