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StGB NRW-Mitteilung 716/1998 vom 20.12.1998
Schutz traditioneller Namen von Volksfesten und Kirmessen
Im DStGB Aktuell 24/98 vom 12. Juni 1998 und 40/98 vom 2. Oktober 1998 informierte die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ihre Mitgliedsverbände darüber, daß, offensichtlich durch das neue Markengesetz animiert, unbefugt Dritte dazu übergehen, sich über lange Zeit aus dem Verkehr bekannte Namen von traditionellen Volksfesten, Kirmessen u.ä. Veranstaltungen, die sich nicht selten in der Trägerschaft von Kommunen befinden, als Markennamen beim Deutschen Patentamt schützen zu lassen. Die Hauptgeschäftsstelle bat um die Übermittlung einer Liste über traditionellen Stadtfeste in den jeweiligen Bundesländern, um das Deutsche Patentamt hiervon in Kenntnis setzen zu können.
Das Deutsche Patentamt hat nun gegenüber der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nochmals ausdrücklich die Dringlichkeit dieses Vorhabens wiederholt und insbesondere auf die Gefahr hingewiesen, daß inzwischen geschäftsmäßig die Entwicklung, die Unterschutzstellung und der Verkauf von Markennamen betrieben wird. Aus diesem Grund bar die Markenabteilung des Deutschen Patentamtes die Hauptgeschäftsstelle eine schnell recherchierbare Publikation auf möglichst einheitlichem MS-Word-Format zu erstellen. Um einem möglichen Mißbrauch Einhalt zu gebieten, wird die Hauptgeschäftsstelle diese Aufgabe übernehmen.
Der NWStGB informiert hiermit die Mitgliedsgemeinden nochmals über die Gefahren des Mißbrauchs und bittet darum, die folgenden Informationen direkt an die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Marienstraße 6, 12207 Berlin, zu übermitteln:
- Veranstaltungsname:
- Veranstalter:
- Termin: (r = regelmäßig, u = unregelmäßig, j = jährlich)
- Ort:
- Inhalt:
Des weiteren wird die Hauptgeschäftsstelle einzelne Buchverlage etc. in dieser Sache anschreiben, um so eine möglichst vollständige Liste traditioneller Volksfeste o.ä. dem Deutschen Patentamt übermitteln zu können.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Rückfragen steht Herr Wohland, Tel.: 0211/4587-226, gerne zur Verfügung.
Az.: I/2 102-60