Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 390/2024 vom 04.06.2024

Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder – Dritter Umsetzungsbericht

Der Bericht liefert nach Mitteilung des MKJFGFI NRW einen ressortübergreifenden Überblick des Umsetzungsstands bestehender Maßnahmen und neuer Vorhaben innerhalb des Berichtszeitraums seit Anfang 2023. Die zentrale Voraussetzung für gelingenden Kinderschutz ist dabei eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes deshalb die verbindliche, flächendeckende Einrichtung der Netzwerke im Bereich Kinderschutz zum Ziel gesetzt. Hierfür wurden 2023 bei den beiden Landesjungendämtern die Fachberatungsstellen „Koordination Netzwerke Kinderschutz“ eingerichtet, die die Jugendämter vor Ort fachlich unterstützen.

Ebenfalls neu etabliert wurde die Förderung eines Weiterbildungsprogramms für alle am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppen. Der Kurs richtet sich insbesondere an Praktikerinnen und Praktiker auf kommunaler Ebene und vermittelt die gelingende Kooperation und Zusammenarbeit aller relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich Kinderschutz. Am 1. Januar 2024 ist zudem die fünfte Regionalstelle in Nordrhein-Westfalen in Köln an den Start gegangen. Damit wurde das Ziel, eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Informations-, Beratungs-, Fortbildungs- und Konzeptangeboten in NRW zu stärken, erfolgreich umgesetzt.

Zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ am 18. November 2023 wurde unter Federführung des Ministeriums der Justiz in Zusammenarbeit zudem eine Handreichung für mehr Sicherheit im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche veröffentlicht. Diese Handreichung unterstützt insbesondere Fachkräfte in Kindertagesstätten, Jugendzentren und Beratungsstellen, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer sowie Ärztinnen und Ärzte. Auch hier kommt der Vernetzung und dem wirksamen Ineinandergreifen verschiedener Akteurinnen und Akteure eine zentrale Bedeutung zu.

Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept wurde im Jahr 2020 beschlossen und wird seitdem fortlaufend umgesetzt und weiterentwickelt. Der 3. Umsetzungs- und Fortschreibungsbericht zum Handlungs- und Maßnahmenkonzept 2024 steht zum Download bereit.

(Quelle: MKJFGFI)

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