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StGB NRW-Mitteilung 483/2014 vom 04.07.2014
Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in NRW 2013
Information und Technik NRW hat darüber informiert, dass im Jahr 2013 die Jugendämter in NRW 12.259 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen hätten. Dies seien 6,8 % mehr als ein Jahr zuvor gewesen. Die vorläufigen Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen und Herausnahmen) würden vom Jugendamt dann ergriffen, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheine.
2013 hätte es sich in NRW bei der Mehrzahl der unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen um Personen ab 14 Jahren (7.348) gehandelt. Kinder mit einem Alter unter 14 Jahren seien in 40,1 Prozent der Fälle (4.911) betroffen gewesen. 48,2 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen seien Mädchen. Häufigste Anlässe für die vorläufige Schutzmaßnahme seien Überforderung (4.875 Fälle), Beziehungsprobleme der Eltern (2.191 Fälle) oder unbegleitetes Einreisen aus dem Ausland (1.519 Fälle) gewesen.
In zwei Dritteln der Fälle seien die Inobhutnahmen auf Initiative des Jugendamtes oder der Polizei durchgeführt worden (7.696 oder 64,7 %). In etwa einem Viertel der Fälle (2.860 oder 24,0 Prozent) sei das behördliche Eingreifen auf Initiative des Kindes oder des Jugendlichen selbst zurückgegangen. In den übrigen Fällen hätten z.B. Lehrer, Ärzte, Verwandte oder Nachbarn die Behörden auf die Notsituation der Kinder und Jugendlichen hingewiesen.
Az.: III/2 705-4