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StGB NRW-Mitteilung 347/2017 vom 29.05.2017
Schwimmabzeichen auf dem Zeugnis am Ende der vierten Klasse
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) hat durch Schulmail vom 23.05.2017 darum gebeten, dass auf dem Zeugnis am Ende der vierten Klasse vermerkt wird, welche Schwimmabzeichen die Kinder in welchem Schuljahr erworben haben. Hat ein Kind ein Schwimmabzeichen durch ein außerschulisches Schwimmangebot erworben, soll dies bei entsprechendem Nachweis ebenfalls auf dem Zeugnis vermerkt werden.
Hintergrund der Initiative ist ein mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasster Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags vom 05.10.2016, durch den ein vorausgegangener Beschluss des Sportausschusses vom 20.09.2016 bestätigt worden ist.
Der ursprüngliche Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen (Landtagsdrucksache 16/10481) hatte die Vorgabe für den Zeugnisvermerk noch nicht enthalten; jene wurde erst nach der öffentlichen Beratung über einen Änderungsantrag (Drucksache 16/12412) aufgenommen. Eine Reihe von Organisationen und Institutionen war an dem Beschlussverfahren des Landtags beteiligt.
Weitere Informationen sind dem Überblick über das Beschlussverfahren des Landtags (https://goo.gl/GtY4oA) und der Schulmail vom 23.5. im vollen Wortlaut (https://goo.gl/iwFBVV) zu entnehmen.
Az.: 42.21.4-002/001