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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 645/2016 vom 16.09.2016
Seit 2010 zwei Prozent mehr Wohnungen in NRW
Ende 2015 gab es in Nordrhein-Westfalen 8,89 Millionen Wohnungen (einschließlich Wohnungen in Wohnheimen). Damit wohnten rein rechnerisch jeweils zwei Personen in einer Wohnung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, war die Zahl der Wohnungen um 0,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 2,0 Prozent höher als Ende 2010. Es handelt sich bei den vorgelegten Daten um Fortschreibungsergebnisse auf Basis der im Rahmen des Zensus 2011 durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung.
Den stärksten Anstieg der Wohnungszahlen unter den 53 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sowie der Städteregion Aachen gegenüber 2010 ermittelten die Statistiker für die Kreise Steinfurt und Heinsberg sowie die Stadt Münster (jeweils +4,6 Prozent). Die geringsten Zuwächse verzeichneten die Städte Herne (+0,1 Prozent) und Duisburg (+0,4 Prozent), der Märkische Kreis und die Stadt Remscheid (jeweils +0,5 Prozent).
Im Durchschnitt war jede Wohnung 90,3 Quadratmeter groß. Pro Kopf standen in NRW durchschnittlich 44,9 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung; 0,3 Quadratmeter weniger als noch vor einem Jahr. Rein rechnerisch hatte jede Wohnung 4,3 Zimmer (einschließlich Küchen). Knapp die Hälfte der Wohnungen hatte drei (23,5 Prozent) oder vier (26,2 Prozent) Räume. 37,3 Prozent aller Wohnungen verfügten über fünf oder mehr Räume. 10,0 Prozent waren Zweiraum- und 3,0 Prozent Einraumwohnungen.
Die rein rechnerisch größten Wohnungen in NRW gab es Ende 2015 in den Kreisen Höxter (109,6 Quadratmeter), Coesfeld (109,1 Quadratmeter) und Steinfurt (108,4 Quadratmeter). In den Städten Gelsenkirchen (74,8 Quadratmeter), Duisburg (75,6 Quadratmeter) und Düsseldorf (76,0 Quadratmeter) waren die Wohnungen im Schnitt am kleinsten.
Kartogramme zur Veränderung der Wohngebäudezahl sind abrufbar unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pdf/244_16k.pdf . Detaillierte Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise finden sich unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pdf/244_16.pdf .
Az.: 20.4.1.2-001