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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 351/2018 vom 11.06.2018
Seminar des StGB NRW zum Straßenausbaubeitragsrecht
Das Straßenausbaubeitragsrecht sorgt in der kommunalen Praxis immer wieder für Rechtsunsicherheiten und Konflikte mit Bürgerinnen und Bürgern.
Häufige Probleme bei der Abrechnung einer KAG-Maßnahme sind:
- die Abgrenzung beitragsfreier Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen zu beitragspflichtigen Erneuerungen
- die Einbeziehung von Hinterliegern, Eckgrundstücken und mehrfach erschlossenen Grundstücken in die abzurechnende Anlage sowie die Gewährung etwaiger Ermäßigungen
- die richtige Einordnung der abzurechnenden Straße in eine Straßenkategorie
- die Bestimmung der umlagefähigen Aufwendungen.
Im Seminar des StGB NRW werden diese und weitere Themen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung umfassend beleuchtet.
Neben fundierten Rechtskenntnissen ist aber auch eine umfassende Bürgerbeteiligung ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen einer KAG-Maßnahme. Daher soll das Seminar die Kommunen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern schulen und aufzeigen, welche Kommunikationswege genutzt werden können, um Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern möglichst zu vermeiden. Weitere Schwerpunkte sind das Qualitätsmanagement bei Straßenbaumaßnahmen und die Frage, ob wiederkehrende Beiträge eine Alternative zu den derzeit in NRW vorgesehenen einmaligen Straßenausbaubeiträgen sein können.
Vor diesem Hintergrund führt der StGB NRW mit dem Seminar „Rechts- und Strategiefragen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“
am Donnerstag, 27. September 2018,
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
in der NRW.BANK, Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
eine Fortbildungsveranstaltung zu den wesentlichen Aspekten des kommunalen Straßenausbaubeitragsrechts durch.
Das Seminar richtet sich neben dem Hauptverwaltungsbeamten insbesondere an die Dezernats-; Fachbereichs- und Amtsleitungen sowie die Sachbearbeiter für Finanzen, Bauen, Planung und Tiefbau. Eingeladen sind darüber hinaus interessierte Mitglieder der Ratsausschüsse in den Bereichen Straßen, Verkehr und Finanzen.
Pro Teilnehmer/in fällt ein Tagungsbeitrag von 154 Euro zzgl. MwSt. an. Im Tagungsbeitrag sind die Tagungsunterlagen, ein gemeinsames Mittagessen nebst Getränken inbegriffen.
Einzelheiten zum Programm und zur Anmeldung sind unter dem folgenden Link abrufbar:
Az.: 34.0.8-001/001