Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 266/2001 vom 20.04.2001

Seminar Management von FFH-Gebieten

In den Jahren 1997 bis 2001 sind in Nordrhein-Westfalen FFH- und Vogelschutzgebiete festgelegt und über das Bundesumweltministerium an die Europäische Union gemeldet worden. Nunmehr schließt sich die Frage an, wie die gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete geschützt werden können (z.B. durch Ausweisung als Naturschutzgebiet oder durch vertraglichen Naturschutz) und wie in der kommunalen Alltagspraxis das Management von FFH- und Vogelschutzgebieten zu bewerkstelligen ist.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes ein Fachseminar zum Thema "Das Management von FFH- und Vogelschutzgebieten in der kommunalen Praxis". Ziel des Fachseminars ist es, insbesondere darzustellen, welche Schutzinstrumente für FFH- und Vogelschutzgebiete in NRW zur Verfügung stehen, wie eine Veträglichkeitsprüfung in bezug auf FFH- und Vogelschutzgebiete durchgeführt werden kann und wie mit FFH- und Vogelschutzgebieten in der kommunalen Alltagspraxis umzugehen ist.

Das Fachseminar findet am

Donnerstag, den 08. November 2001

in der Geschäftsstelle des StGB NRW, Kaiserswerther Str. 199/201, 40474 Düsseldorf

statt.

Die Veranstaltung dauert von 93.0 Uhr bis ca. 15.30 Uhr. Im einzelnen ist folgender Seminarablauf vorgesehen:

9.30 Uhr Begrüßung

9.45 Uhr Schutzinstrumentarien für FFH- und Vogelschutzgebiete in NRW

Referent: Abteilungsleiter Neiss, MUNLV NRW

10.30 Uhr Die Verträglichkeitsprüfung bei Programmen und Plänen in bezug auf FFH- und Vogelschutzgebiete

Referent: Ministerialrätin Oechelhaeuser, MUNLV NRW

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11.15 Uhr: Kaffeepause

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11.30 Uhr Der Umgang mit FFH- und Vogelschutzgebieten aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörden

Referentin: Dr. Rühl, Landkreistag NRW

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12.30 Uhr Mittagessen

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13.30 Uhr Die Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu den FFH- und Vogelschutzgebieten in der gemeindlichen Alltagspraxis

Referent: Dr. jur. Queitsch, StGB NRW

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14.15 Uhr Kaffeepause

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14.30 Uhr FFH- und Vogelschutzmanagement auf der Grundlage des Vertragsnaturschutzes in der Stadt Medebach

Referent: Bürgermeister Nolte, Stadt Medebach

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ca. 15.15.Uhr Ende der Veranstaltung

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Für jeden Teilnehmer ist ein Seminarentgelt in Höhe von 250,-- DM zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten. Sobald die Anmeldung vorliegt, wird eine Rechnung mit der Bitte gestellt, den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto der StGB NRW Dienstleistungs-GM zu überweisen (bitte nicht vorher überweisen). Nach Eingang der Seminargebühr wird eine Teilnahmebestätigung zugesandt. Sollte die Teilnahme am Seminar rückgängig gemacht werden müssen, wird bei Eingang der Absage bis 4 Wochen vor dem Seminardatum keine Stornogebühr erhoben. Bei Absagen nach der 4-Wochen-Frist wird 50 % des Unkostenbeitrags erhoben. Bei Absagen nach 8 Tagen vor dem Seminartag ist eine Stornogebühr von 100 % des Unkostenbeitrags zu entrichten. Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen die Stornogebühren.

Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung oder zur Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an Frau Matthews (Tel: 0211/4587-248), bei Fragen zum Programm erreichen Sie Herrn Hauptreferenten Dr. Queitsch unter der Tel.-Nr. 0211/4587-237.

Az.: II/2 60-01-2

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