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StGB NRW-Mitteilung 10/2013 vom 07.01.2013
Seminar zu Zielen und Kennzahlen in der Ordnungsverwaltung
Wenn Kennzahlen mehr als Statistik sein sollen, müssen sie zur Steuerung von Ressourcen, Abläufen, Ergebnissen und Wirkungen geeignet sein. Damit tun sich viele Städte, Gemeinden und Kreise nach wie vor schwer. Im NKF-Haushalt ist eine Produktgliederung vorgegeben. Nach den §§ 4 und 12 GemHVO sollen für den Gesamthaushalt und die Teilpläne Ziele und Kennzahlen aufgenommen werden. Zu zeigen, wie man die gesetzliche Vorgabe mit dem Nutzen für die tägliche praktische Arbeit verbinden kann, ist Ziel eines Tagesseminars des Instituts für Verwaltungswissenschaften am 14. März 2013 (ifV) in Gelsenkirchen.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt neben der Vermittlung praktischer Kenntnisse und dem Erfahrungsaustausch in der Entwicklung eines methodischen Rüstzeugs für den Umgang mit Zielen und Kennzahlen. Führungskräften und Mitarbeitern/-innen aus Ordnungsbehörden einschließlich Gesundheitsämtern und Institutionen des Veterinärwesens sowie des zentralen Controllings und der Kämmereien soll die Gelegenheit gegeben werden ihre eigenen Erfahrungen einzubringen und praktische Hinweise für die Entwicklung und die Arbeit mit eigenen Zielen und Kennzahlen mitzunehmen.
Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und aus den verschiedenen Bereichen der Ordnungsverwaltung sowie an Fachkräfte aus den Bereichen Steuerung und Controlling. Nähere Informationund Anmeldung beim ifv in Gelsenkirchen bei Frau Pauls, Tel. 0209-1671220, oder im Internet unter www.ifv.de .
Az.: I 100-00