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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 126/2004 vom 20.01.2004
Seminar zur Erhaltung kommunaler Straßen
Nachdem in den vergangenen Jahren insbesondere die Verdichtung des Straßennetzes durch Neubau und Ausbau im Vordergrund der fachpolitischen Diskussion stand, gewinnt die Erhaltung der Bundes-, der Landes- und der Gemeindestraßen in Nordrhein-Westfalen erheblich an Bedeutung. Gerade auch im Straßennetz der Städte und Gemeinden ist ein Abnutzungs- und Alterungsprozeß unverkennbar, der sich ganz wesentlich aus dem zeitlichen Abstand zu den schwerpunktmäßig bis in die 70er Jahre hinein getätigten Neubauinvestitionen erklärt. Verschärft wird diese Situation durch massiven und zukünftig noch deutlich steigenden Schwerlastverkehr.
Diese Entwicklung macht eine Strategie zur Erhaltung der kommunalen Straßennetze erforderlich, die über Unterhaltungsmaßnahmen an einzelnen Straßenstrecken weit hinausgeht. Im Rahmen eines prozeßorientierten Managements der Straßenerhaltung müssen die zuständigen kommunalen Fachdienste bzw. Unternehmen die schwierige Gratwanderung bewältigen, bei enger werdenden finanziellen und personellen Ressourcen dem objektiv steigenden Erhaltungsbedarf der gemeindlichen Straßeninfrastruktur gerecht zu werden.
Die Städte- und Gemeindebund NRW Dienstleistungs-GmbH möchte hierzu konkrete Hilfestellungen geben und führt deshalb die Fachtagung "Organisations- und Rechtsfragen bei der Erhaltung kommunaler Straßen" am 4. März 2004 im Rittersaal von Schloß Krickenbeck, Nettetal, durch. Im einzelnen ist die Behandlung folgender Themen geplant:
- Prozeßorientiertes Qualitäts- und Umweltmanagement bei der Straßenerhaltung
- Praxisbeispiel zur Einführung eines Managementsystems im Bauhof
- Zustandsbewertung, Bedarfsplanung und Erhaltungsprogramm
- Straßenbaubeitragsrechtliche Abgrenzungsfragen zur Straßenerhaltung
- Finanzierung der Straßenerhaltung.
Anmeldungen zur Tagung, die in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Kapazitätsgrenze berücksichtigt werden, sind an die Städte- und Gemeindebund NRW Dienstleistungs-GmbH per Fax: 0211/4587-211 oder per e-mail: (gmbh@kommunen-in-nrw.de) zu richten. Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer 145,-- Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und deckt Tagungsunterlagen, ein Mittagessen sowie Pausengetränke ab.
Az.: N 16