Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 187/2023 vom 02.03.2023

Seriösität des Vereins "Deutsches Spendenzentrum e.V." zur Förderung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

Der DStGB hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass derzeit Städte und Gemeinden vom Verein „Deutsches Spendenzentrum e.V.“ mit dem nachfolgenden Inhalt angeschrieben werden:

(…) “Wir laden Sie ein, sich mit unserer Initiative vertraut zu machen, die aus mehreren von uns entwickelten gemeinnützigen Projekten besteht. Unsere Projekte richten sich vor allem an die strukturschwachen Regionen Deutschlands, an die finanziell schwach aufgestellten Privathaushalte beim Umstieg auf erneuerbare und nachhaltige Brennstoffe, wie Holzpellets.

Die ständigen Veränderungen auf dem Energiemarkt, die immer weiter steigenden Energiepreise, Kürzungen der Förderung für erneuerbare Energien haben uns dazu veranlasst, uns zu einem Verein Deutsches Spendenzentrum e.V. zusammenzuschließen und gemeinnützige Projekte zu entwickeln. Mit unseren Projekten haben wir eine direkte Möglichkeit, die drängenden Probleme zu lösen, alte Wärmequellen durch moderne, umweltfreundliche und erneuerbare zu ersetzen. Einige unserer Projekte ergänzen sich gegenseitig und ermöglichen es den Familien, die eine neue Pelletheizung installieren möchten, eine beträchtliche Menge Geld zu sparen.

Unser Verein fördert die Pelletheizung auch durch das Sammeln von Spenden für den Aufbau einer strategischen Brennstoffreserve in Form von Pelletsilos in vielen Städten und Landkreisen in unmittelbarer Nähe zum Endverbraucher, was den Verbrauchern auch günstigere Preise für Pellets beim Kauf garantiert.

Nach der Finanzierungs- und Produktionsphase werden die Pelletsilos an die Kommunen übergeben und von deren Vertretern verwaltet und betrieben.

In Zusammenarbeit mit den Pelletheizungs-Förderprogrammen des Bundes unterstützen wir mit unserer Initiative auch die Kommunen, um noch mehr Menschen und Privathaushalten den Umstieg auf günstigere Brennstoffe wie Pellets zu ermöglichen und damit letztlich die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Der Gesamtbetrag der von unserem Verein in Form konkreter Spenden für bestimmte gemeinnützige Projekte aufzubringenden Mittel kann erst dann festgelegt werden, wenn der Verein schriftliche Anträge von den Empfängern der Spenden, sowie die offizielle Bestätigung der öffentlichen Behörden erhält, dass die betreffenden Personen bei ihnen registriert sind, dass sie aus dem Staatshaushalt versorgt werden müssen oder nach den geltenden Rechtsvorschriften Anspruch auf eine solche Versorgung aus dem Staatshaushalt haben.

Um die Durchführung der oben genannten Wohltätigkeitsprojekte zu organisieren und Fachinformationen über diese Projekte an die Endnutzer, die breite Öffentlichkeit, die öffentlichen und lokalen Behörden zu übermitteln, schafft Deutsches Spendenzentrum e.V. in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) in den administrativ-territorialen Einheiten separate Vertretungen und Beratungsstellen von landesweiter Bedeutung."

Hinsichtlich der Seriosität von Spendenorganisationen verweist die Hauptgeschäftsstelle des DStGB seit Jahren auf das DZI-Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen. Das DZI hat dem DStGB hierzu mitgeteilt, dass aufgrund summarischer Analyse der Inhalte des Anschreibens sowie der Website des Vereins „Deutsches Spendenzentrum e.V.“ erkennbar ist, dass wesentliche Kriterien der Vertrauenswürdigkeit Spenden sammelnder Organisationen, wie klare, eindeutige und wahrhaftige Öffentlichkeitsarbeit oder die Transparenz und Wirksamkeit der Strukturen und Prozesse des Vereins „Deutsches Spendenzentrum e.V.“ in Frage stehen.

So würde bereits die grafische Gestaltung des Logos Fragen hinsichtlich der Seriosität aufwerfen, da es sich offenkundig stark an die Logos der Bundesministerien anlehnt und damit eine Verwechselungsgefahr schafft. Darüber hinaus suggeriert auch der Name des Vereins eine Art staatliches oder zivilgesellschaftliches Mandat, das nicht erkennbar gegeben ist. Hinzu kommt, dass die auf der Website veröffentlichten Spendenaufrufe grundlegende Angaben zur konkret geplanten Mittelverwendung und zur Sicherstellung von deren Wirksamkeit vermissen lassen. Das DZI wird weitere Schritte gegen den Verein „Deutsches Spendenzentrum e.V.“ einleiten.

Az.: 28.6.1-002/004

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search