Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 185/2017 vom 22.02.2017

Servicestelle zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Am 17.02.2017 ist das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) verkündet worden (GV. NRW. S. 273). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Teil der Neuerungen ist dabei die Einrichtung einer sog. Servicestelle zum TVgG (§ 17 TVgG-NRW n.F.). Diese Funktion wird seit dem 18.02.2017 durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommen.

Die Servicestelle steht Jedermann zur Verfügung und informiert über die praktische Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetz in der ab dem 01.04.2017 geltenden Fassung, eine einzelfallbezogene (Rechts-)Beratung ist damit jedoch nicht erfasst. Informationen zum TVgG NRW und der RVO TVgG NRW werden zukünftig insbesondere unter https://www.vergabe.nrw.de/servicestelle-tvgg-nrw abrufbar sein. Anfragen an die Servicestelle sind außerdem über Servicestelle-TVgG@mweimh.nrw.de möglich.

Az.: 21.1.3.1-005/004 os

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