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StGB NRW-Mitteilung 152/2016 vom 25.01.2016
Servicetelefon zur Vermittlung von Patenschaften für Flüchtlinge
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) über Planungen zur Errichtung eines Servicetelefons beim Bundesamt für Familie und zivilgeschäftliche Angelegenheiten (BAFzA) informiert. Demnach sollen sich Bürgerinnen und Bürger an ein Servicetelefon wenden können, um Informationen über mögliche Formen ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge zu erhalten und an zuständige Stellen vor Ort in ihrer Kommune oder ihrer Region verwiesen zu werden. Dabei wird es speziell auch um die Vermittlung von Patenschaften für Familien, junge erwachsene Flüchtlinge und für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) sowie um die Gewinnung von Gastfamilien und Vormündern für UMFs gehen.
Zu den Aufgaben des BAFzA gehört im Hinblick auf die Vermittlung von Patenschaften, Gastfamilien und Vormündern für UMFs zunächst die Entgegennahme von Anrufen, darauf folgend die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger. Das BAFzA wird die Anrufenden über verschiedene Formen des Engagements und die jeweils verbundene Verantwortung für den jungen Flüchtling informieren. Dabei sollen auch die unterschiedlichen Verfahrensschritte erläutert werden, die bei den verschiedenen Unterstützungsformen vorzunehmen sind, wie z. B. die Eignungsprüfung durch das Jugendamt oder die Bestellung des Vormundes durch das Familiengericht. Ferner wird das BAFzA eine Datenbank aufbauen, um gezielt bei der Vermittlung unterstützen zu können. Hierbei ist eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern notwendig.
Viele Jugendämter haben bereits Erfahrung in der Vergangenheit gesammelt und bringen junge Flüchtlinge in Familien unter. Andere sind derzeit dabei, Schulungen für ihre Fachkräfte zu organisieren und wieder andere konnten sich aufgrund der bisherigen Situation noch nicht um die Unterbringung von UMFs in Gastfamilien oder die Vermittlung von Vormundschaften oder Patenschaften kümmern. Diesen Umstand möchte das Bundesfamilienministerium mit dem Aufbau der Datenbank berücksichtigen, um die Jugendämter nicht zusätzlich mit Anrufen von Bürgerinnen und Bürgern zu belasten, solange sie diese aus Kapazitätsgründen noch nicht entgegennehmen können.
Das Bundesfamilienministerium plant, die Datenbank im laufenden Prozess auszubauen. In einem ersten Schritt sollen nur diejenigen Daten von Jugendämtern und freien Trägern aufgenommen werden, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt unbegleitete Minderjährige in Gastfamilien vermitteln oder aktiv Paten oder Vormünder für sie suchen. Das Servicetelefon wird Daten der Bürgerinnen und Bürger aus Kommunen, in denen die Jugendämter noch dabei sind, den Prozess zu organisieren, aufnehmen und erst im Laufe der Zeit, wenn die Jugendämter Kapazitäten signalisieren, die Bürgerinnen und Bürger weiterverweisen.
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFzA Kenntnis darüber erhalten, bittet das BMFSFJ um Übermittlung von Kontaktdaten von Jugendämtern oder freien Trägern, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt in das Verzeichnis beim BAFzA aufgenommen werden möchten. Diejenigen Jugendämter, bei denen dies noch nicht der Fall ist, können sich „nachmelden“, sobald sie Kapazitäten frei haben, Gastfamilien, Vormünder oder Patenschaften zu vermitteln.
Die Mitteilung entsprechender Informationen sind zu richten an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Sabine Zweer (E-Mail: sabine.zweer@bmfsfj.bund.de, Tel. 030-18555-1924). (Quelle: DStGB)
Az.: III/2 37.0.3