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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 383/2010 vom 30.06.2010
Sichere Abwasserentsorgung für 32 Cent pro Tag
Die jährlichen Ausgaben der Bürgerinnen und Bürger für die Ableitung und Behandlung von Abwasser sind seit Jahren stabil. Dieses zeigen die am 29.6.2010 in Berlin veröffentlichten Ergebnisse einer breit angelegten Umfrage zu den Wirtschaftsdaten der Abwasserbeseitigung, die die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund durchgeführt hat. Danach zahlen die Deutschen pro Jahr knapp 116 Euro pro Person, das entspricht 32 Cent täglich, für die Entsorgung ihres Abwassers. Verschiedene Rahmenbedingungen führen jedoch dazu, dass sich die Kosten für den Bürger regional stark unterscheiden. Die Untersuchung ergab auch, dass die Erneuerungsinvestitionen — 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2009 — in etwa dem Werteverzehr der Abwasseranlagen entsprechen. Das bedeutet, dass die Abwasserbetriebe, in Deutschland ganz überwiegend die öffentliche Hand, ihre Anlagen für die Zukunft in einem guten Zustand hält.
Das erhebliche Investitionsvolumen der überwiegend von öffentlichen Unternehmen geprägten Abwasserbranche von rund 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2009 kommt zu einem Großteil dem Mittelstand, insbesondere der mittelständischen Bauwirtschaft zugute. Bezieht man Reparaturen und ähnliche Leistungen in die Betrachtung ein, fällt die Summe deutlich höher aus. Etwa 60 Prozent aller Leistungen für die Abwasserbeseitigung werden — gemessen an den Gesamtausgaben — von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht. Die spezifischen Investitionen der Unternehmen im Jahr 2009 liegen im Mittel bei etwa 56 € pro Einwohner und Jahr. Der Vergleich mit den spezifischen Abschreibungen pro Kopf und Jahr von rund 55 € belegt die nachhaltige Aufgabenerfüllung.
Die Vorhaltekosten bzw. die Fixkosten (abwassermengenunabhängigen Kosten) in der Abwasserbeseitigung (wie z.B. die Vorhaltung eines leistungsfähigen Kanalnetzes und einer Kläranlage) sind mit 75 bis 85 Prozent sehr hoch. Die hohen Vorhaltekosten sind auch ursächlich dafür, dass Gebührensätze steigen, wenn viele Leute Wasser sparen. So wird die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch (Frischwasser = Abwasser — sog. Frischwassermaßstab) berechnet. Die Gesamtkosten der Schmutzwasserbeseitigung mathematisch geteilt durch alle verbrauchten Kubikmeter Frischwasser im Kalkulationszeitraum ergibt dann den Gebührensatz pro m³ Schmutzwasser. Sinken also die Wasserbräuche, so bleiben die Gesamtkosten wegen der hohen Vorhaltekosten relativ gesehen gleich, so dass der Gebührensatz steigt, weil weniger m³ unter dem Bruchstich stehen.
Auffällig ist, dass sich die finanziellen Belastungen der Bürger regional sehr stark unterscheiden. Ursächlich hierfür sind Strukturunterschiede, der schwankende Wasserverbrauch und Unterschiede in der örtlichen Geländetopografie. Auch Unterschiede bei der zeitlichen Investitionstätigkeit, deren Finanzierung und bei Zuschüssen sowie abweichende Kalkulationsgrundlagen wirken sich aus.
Die Repräsentanz der von der DWA regelmäßig durchgeführten Umfrage ist hoch. An der im Jahr 2009 durchgeführten Datenerhebung haben sich überwiegend mittlere und größere Abwasserunternehmen mit insgesamt gut 40 Millionen in den Entsorgungsgebieten gemeldeten Einwohnern beteiligt.
Az.: II/2 24-30 qu-qu