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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 597/2007 vom 29.08.2007
Sicherer E-Mail-Verkehr zwischen Verwaltungen
Die Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen nutzen zunehmend E-Mails auch für die Kommunikation untereinander. Da E-Mails normalerweise nicht verschlüsselt sind, verbietet es der Datenschutz, personenbezogene Daten per E-Mail zu versenden.
Seit kurzem ist es jedoch möglich, E-Mails mit personenbezogenen Daten an Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen über das sogenannte Behördennetz TESTA-Netz (Trans-European Services for Telematics between Administrations) zu versenden. Dieses Netz ist verschlüsselt und vom Internet unabhängig. Die Ver- bzw. Entschlüsselung erfolgt jedoch zum Teil an regionalen Netzknoten (z.B. kommunalen Rechenzentren), nicht am Arbeitsplatz, so dass keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet ist. Daher ist der Datenschutz nicht umfassend gewährleistet.
Mittlerweile sind in Umsetzung der Rahmenempfehlung E-Government NRW alle Kommunen des Landes an TESTA angeschlossen. Nach ausführlichen, positiv verlaufenen Tests der AG Netze des Kooperationsausschusses E-Government NRW hat sich der Ausschuss, dem auch die Kommunalen Spitzenverbände angehören, in seiner Sitzung am 31.05.2007 dafür ausgesprochen, dass die Kommunen TESTA zur E-Mail-Kommunikation zwischen Land und Kommunen nutzen. Ziel ist es, flächendeckend die gesamte E-Mail Kommunikation, wenn datenschutzrechtlich erforderlich, zwischen Land und Kommunen bzw. Kommunen untereinander über das TESTA-Netz abzuwickeln.
Nähere Informationen zur Nutzung des Dienstes stehen für die Mitglieder des StGB NRW im Intranet unter "Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Datenverarbeitung und Internet - E-Government - Materialien" in einer PDF-Datei des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik zur Verfügung.
Az.: I/2 805-03