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StGB NRW-Mitteilung 636/2015 vom 07.10.2015
Sicherheit für Flüchtlinge in Schwimmbädern
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) hat Sicherheitshinweise für den Besuch eines Schwimmbades erarbeitet, die sie Badbetreibern in deutscher, englischer, französischer und arabischer Sprache kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Hinweise können unter http://www.baederportal.com/aktuelles/details/sicherheitshinweise-fuer-fluechtlinge-in-baedern-1442310960/ abgerufen werden.
Az.: 44.0.7-002/002