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StGB NRW-Mitteilung 443/2023 vom 26.07.2023
Sicherheitsempfinden von Frauen nachts im ÖPNV: DStGB sucht positive Beispiele für Schutzmaßnahmen
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 08.11.2022 eine Studie zur Sicherheit und Kriminalität veröffentlicht. Im Rahmen der Befragung wurde u.a. festgestellt, dass 52 Prozent der Frauen nachts die Nutzung des ÖPNV vermeiden, um sich vor Kriminalität zu schützen. Eine vom Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz initiierte Projektgruppe bearbeitet das Thema jetzt und kam in einer ersten Sitzung am 03. bis 04. Juli 2023 beim Landeskriminalamt in Hannover zusammen. Aufgabe war es zunächst, die betroffene Frage zur Studie mit Vertretern der Sicherheitsbehörden, des ÖPNV und des DStGB genauer zu diskutieren.
Die Projektgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertreter der Landeskriminalämter, des BKA, der Deutschen Bahn sowie weiterer Vertreter der ÖPNV-Branche bzw. Kriminologen.
Zu Beginn der gemeinsamen Arbeitssitzung hat das BKA seine Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ erläutert und dargestellt, welche Personen befragt worden sind. Über 40.000 Menschen nahmen an der Befragung teil. Dabei wurde weder nach Regionen und Ausbau des ÖPNV differenziert noch die Frage diskutiert, ob dieser überhaupt regelmäßig genutzt wird. Insofern wurde in der Arbeitssitzung bereits herausgearbeitet, dass die Kriminalitätsfurcht der Befragten eventuell nicht auf eigene Erfahrungen mit dem ÖPNV beruht. Der DStGB hatte in diesem Zusammenhang betont, dass der ÖPNV, was Ausbau und Sicherheit angehe, so heterogen wie die Kommunen in Deutschland sei. Insofern sei es bedauerlich, dass die Befragung nur auf diese einzelne Frage gerichtet sei. Ebenso werde nicht zwischen Tages- und Nacht-Nutzung differenziert. Weiter wurde durch die Sicherheitsexperten kritisiert, dass die Frage nicht zwischen Nutzung der verschiedenen ÖPNV-Arten und dem Weg hin bzw. zurück zu den verschiedenen Stationen/Haltestellen differenziert werde. Die Teilnehmer kamen daher zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung der Studie oder eine Zusatzstudie förderlich sein könnte.
Weiter wurde diskutiert, ob es weitere Bereiche in den Kommunen gebe, die bei Frauen das Sicherheitsempfinden beeinträchtigen könnten. Der DStGB betonte, dass es in vielen Kommunen öffentliche Plätze und Parks gebe, die von vielen Menschen nachts gemieden würden, um nicht Opfer von Kriminalität zu werden. Dies sei jedoch kein Problem, welches ausschließlich Frauen betreffe. Ebenso würden jüngste Gewalthandlungen in Freibädern insbesondere Familien von Besuchen abhalten. Die Teilnehmenden kamen ebenfalls zum Zwischenergebnis, dass insbesondere bestimmte männliche Personengruppen – wie etwa alkoholisierte Personen – Frauen davon abhalten würden, nachts den ÖPNV zu nutzen.
Die Projektgruppe hat sich darauf verständigt, zu einer weiteren Sitzung im November 2023 in Hamburg zusammen zu kommen. Hier soll an einem gemeinsamen Papier gearbeitet werden.
Die Projektgruppe der Innenministerkonferenz hat den DStGB um Unterstützung bei der Suche nach positiven Projekten in Kommunen gebeten, die zur Verbesserung des Sicherheitsempfinden von Frauen im ÖPNV bzw. auf dem Weg zu den ÖPNV-Haltepunkten geführt haben.
Anregungen und Beispiele können an Herrn Brüning beim DStGB (finn-christopher.bruening@dstgb.de) übersandt werden.
Die vollständige Studie ist zu finden unter www.bmi.bund.de
Az.: 15.0.15-001/002