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StGB NRW-Mitteilung 515/2023 vom 01.08.2023
Sicherheitshinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Politik und Verwaltung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Sicherheitshinweise für Politik und Verwaltung zum International Department of the Central Committee of the Communist Party of China (IDCPC) herausgegeben.
Die Staats- und Parteiführung Chinas hat in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen zur Beschaffung hochwertiger politischer Informationen sowie zur Beeinflussung von Entscheidungsprozessen im Ausland deutlich forciert. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) hat sich im Zuge dessen ein weltweites Netzwerk von Kontakten aufgebaut und ist stetig um dessen Erweiterung bestrebt. Eine zentrale Rolle spielt dabei das IDCPC.
Das IDCPC ist dem Zentralkomitee (ZK) der KPCh untergeordnet. Sein erklärtes Ziel ist es, zur Umsetzung der chinesischen „Reform- und Öffnungspolitik“ sowie zum Aufbau des „Sozialismus mit chinesischen Merkmalen“ beizutragen und die Positionen der KPCh im Ausland zu vertreten. IDCPC-Angehörige sollen dafür weltweit Kontakte zu Politikerinnen und Politikern, Parteien und parteinahen Organisationen des gesamten politischen Spektrums knüpfen. Darüber hinaus versteht sich das IDCPC als politische Forschungseinrichtung mit internationaler Reichweite, die im Austausch mit akademischen Institutionen im In- und Ausland Studien zur globalen politischen Lage, zu Parteien, sozialistischen Bewegungen und zu wichtigen internationalen Fragen anstellt.
Auch in Deutschland besteht die zentrale Aufgabe der IDCPC-Angehörigen im Aufbau und in der Pflege von Kontakten zu Parteien und Abgeordneten. Die IDCPC-Angehörigen werben bei Parlamentarierinnen und Parlamentariern aller Parteien um Verständnis für „chinesische Werte“. Dabei ist es u. a. gängige Praxis des IDCPC, deutsche (amtierende oder ehemalige) Abgeordnete nach China einzuladen, um deren China-Bild im Sinne der Agenda der KPCh zu „korrigieren“.
Das IDCPC unterhält zahlreiche Tarnposten innerhalb des Regierungsapparates und entsendet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diplomatische Vertretungen im Ausland. Sie sind üblicherweise offen tätig und der politischen Abteilung der jeweiligen Vertretung zugeordnet. Bisweilen agieren IDCPC-Angehörige jedoch auch verdeckt. Über den Bereich der klassischen „Party-to-Party-Diplomacy“ hinaus sind sie vor allem damit betraut, regelmäßig Berichte anzufertigen. Die hierfür benötigten Informationen gewinnen die Mitarbeitenden des IDCPC u. a. im Wege der offenen Gesprächsabschöpfung von deutschen Kontaktpersonen aus ihrem jeweiligen Netzwerk.
Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz:
• Lassen Sie bei Kontakten zum IDCPC bzw. zu IDCPC-Angehörigen besondere Vorsicht und Zurückhaltung walten.
• Vermeiden Sie im Austausch mit IDCPC-Angehörigen alle Handlungen, die tatbestandlich im Sinne von § 99 StGB gewertet werden könnten.
Sie finden diese Informationen und die Kontaktdaten der Ansprechpersonen für den Bereich Prävention auch auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/2023-07-28-wis-hinweis-7.html
Az.: 10.1.3-005/001